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Bern - Der Bund hat den Schweizer Sport während der Pandemie mit verschiedenen Hilfspaketen unterstützt. Dabei wurden gewisse Mittel des «Stabilisierungspakets 2021» von Vereinen und Verbänden nicht zweckbestimmt eingesetzt. Nach intensiven Gesprächen haben das Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, eine pragmatische Lösung vereinbart. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 darüber informiert.
Das Bundesamt für Sport hat Swiss Olympic für das Jahr 2021 mit dem sogenannten «Stabilisierungspaket 2021» gut 100 Millionen Franken ausgerichtet, um Organisationen im Breiten-, Nachwuchs- und Frauensport zu unterstützen. Um sicherzugehen, dass diese finanziellen Hilfsmittel zweckbestimmt eingesetzt wurden, hat Swiss Olympic im Auftrag des BASPO verschiedene Prüfungen durchgeführt. Geprüft wurde sowohl der zweckgerichtete Mitteleinsatz bei den Klubs der beiden obersten Schweizer Fußballigen, wie auch jener bei den nichtprofessionellen Sportorganisationen.
Prüfungen führten zu Rückforderungen
Auf Basis dieser Prüfungen hat das BASPO Ende Dezember 2023 Beiträge im Umfang von 4.9 Millionen Franken als nicht zweckgerichtet eingesetzt erachtet und von Swiss Olympic zurückgefordert. Davon standen 1.9 Millionen Franken in Zusammenhang mit dem Einsatz der Gelder zu Gunsten der Klubs im Profifußball, knapp 3 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Unterstützung von Organisationen außerhalb des professionellen Mannschaftssports. Zudem hatte das BASPO Swiss Olympic in vier Einzelfällen zu weiteren Erläuterungen aufgefordert.
Bezüglich Rückforderungen von Beiträgen an die Profiklubs im Fußball bestanden zwischen Swiss Olympic und BASPO keine Differenzen. Bei den Beiträgen an die Sportvereine und Sportanlagenbetreiber beurteilten die beiden Instanzen die Sach- und Rechtslage zum Teil unterschiedlich.
Komplexität während der Pandemie wird berücksichtigt
Nach intensiven Gesprächen haben sich das BASPO und Swiss Olympic nun auf eine Rückerstattung von total 4.5 Millionen Franken geeinigt. In diesem Betrag enthalten sind sämtliche aus Sicht des BASPO nicht zweckbestimmt eingesetzten Mittel der Klubs im Profifußball. Bei der Reduktion der Forderung des BASPO wurde den besonderen Umständen der Pandemie, der komplexen rechtlichen Ausgangslage und dem Umstand, dass im ganzen Prüfprozess bei keiner Endempfängerorganisation betrügerische Absichten festgestellt wurden, Rechnung getragen.
Lösung im Interesse des Schweizer Sports
Mit der von Swiss Olympic anerkannten Rückforderung von 4.5 Millionen Franken kann die Angelegenheit effizient und ohne weitere Kostenfolgen für Bund und Swiss Olympic abgeschlossen werden. Dies liegt im Interesse eines haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Geldern und im Interesse des Schweizer Sports.
Sport wurde mit halber Milliarde unterstützt
Der Bund hat den Schweizer Sport während der Pandemiejahre mit mehreren, unterschiedlich konzipierten Hilfspaketen unterstützt und insgesamt rund 500 Millionen Franken ausbezahlt. Der nun vom BASPO von Swiss Olympic zurückgeforderte Betrag entspricht knapp 1 Prozent der Summe, die im Sport insgesamt zur Bewältigung der pandemiebedingten Schäden eingesetzt wurde.
Kritik: Kulturbereich weiterhin benachteiligt
Während der Sport in der Schweiz durch erhebliche staatliche Mittel stabilisiert wurde, zeigt sich ein ganz anderes Bild im Kulturbereich. Trotz der bedeutenden Rolle der Kultur für die Gesellschaft und die Wirtschaft blieben viele Kulturschaffende während und nach der Pandemie weitgehend unberücksichtigt. Viele von ihnen kämpfen nach wie vor mit massiven finanziellen Problemen oder mussten gar in andere Berufe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die ungleiche Verteilung der Hilfsgelder wirft Fragen zur Wertschätzung und Unterstützung verschiedener gesellschaftlicher Bereiche auf. Während der Sport, insbesondere der Profisport, großzügige Unterstützung erfuhr, bleibt die Kulturszene vielerorts auf der Strecke. Eine umfassendere und gerechtere Verteilung der Hilfsgelder hätte dazu beitragen können, dass auch Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie andere Kulturschaffende in ihrer Existenz gesichert worden wären.
Herausgeber
Der Bundesrat
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Generalsekretariat VBS
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Bundesamt für Sport
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