CH: Verfahren wegen mutmaßlicher Werbung für nicht bewilligtes Spielangebot von «Stake» eingestellt

DMZ – JUSTIZ/ MM ¦ AA ¦            

 

Bern – Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat das Verfahren wegen mutmaßlicher Werbung für die in der Schweiz nicht bewilligten Geldspiele des Online-Spielanbieters «Stake» eingestellt. Eine detaillierte Einzelfallprüfung ergab, dass der Auftritt der Sauber Motorsport AG («Sauber») mit dem Stake-Logo aufgrund einer Kombination mehrerer Kriterien kein strafbares Verhalten darstellt. Dieser Entscheid ist kein Präzedenzfall.

 

Hintergrund des Verfahrens

In der Formel 1 präsentiert sich «Sauber» mit dem Logo ihres Partners und Sponsors «Stake». Das Logo ist unter anderem auf den Rennautos, den Rennanzügen, der Webseite, in sozialen Netzwerken und bei verschiedenen Live-Übertragungen im Schweizer Fernsehen SRF zu sehen. Es bestand der Verdacht, dass «Sauber» damit Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Casinospielen «Stake» gemacht hatte. Das Sekretariat der ESBK leitete Anfang 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein, um zu klären, ob es sich um illegale Werbung im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele handelte.

 

Ermittlungsergebnisse und Entscheidungsgrundlage

Der Begriff der Werbung umfasst in seiner allgemeinen Bedeutung auch das Sponsoring. Da das Online-Spielangebot von Stake in der Schweiz nicht bewilligt ist und sich auf der Sperrliste der ESBK befindet, war die Umsetzung des Sponsoringvertrags mit dem Stake-Logo grundsätzlich als Werbung zu qualifizieren.

 

Bei der Prüfung, ob es sich auch um illegale Werbung im Sinne des Gesetzes handelte, berücksichtigte die ESBK mehrere Kriterien:

  • «Sauber» tritt hauptsächlich international auf, und keine Veranstaltungen mit dem Stake-Logo finden in der Schweiz statt.
  • Es wurden keine Werbemaßnahmen vorgenommen, die sich explizit an ein Schweizer Publikum richteten.
  • Die Webseite von «Sauber» war international ausgerichtet und nicht spezifisch auf die Schweiz fokussiert.
  • Das Spielangebot von «Stake» ist weder über ein VPN noch auf andere Weise aus der Schweiz zugänglich. Die Betreiber der Plattform haben Maßnahmen ergriffen, damit sich keine Schweizer Spielerinnen und Spieler registrieren können.

Schlussfolgerung der ESBK

Die ESBK kam aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse zum Schluss, dass «Sauber» mit ihren Handlungen keine illegale Werbung im Sinne des Geldspielgesetzes gemacht hat und stellte das Verfahren folglich ein. Der Entscheid, das Verfahren einzustellen, stellt jedoch keinen Präzedenzfall dar. Er ist das Ergebnis einer detaillierten Untersuchung im Einzelfall. Die ESBK wird weiterhin jeden Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spielbankenspiele sorgfältig prüfen.

 

 

 

 

Herausgeber:

Eidgenössische Spielbankenkommission

www.esbk.admin.ch


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