DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) wird ab dem 31. Juli 2024 aufgelöst. Dies geht aus einem von ÖVP und Grünen eingebrachten Gesetzesantrag hervor (4070/A), der vorsieht, die COFAG als Gesellschaft abzuwickeln und möglichst bald unter der Verantwortung der Alleingesellschafterin ABBAG vollständig zu liquidieren.
Neue Ordnung der COFAG-Aufgaben
Die bisherigen Aufgaben der COFAG, die unter anderem die Bearbeitung von COVID-19-Förderanträgen, die Verfolgung nicht berechtigter Ansprüche sowie die Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen umfassen, werden neu geordnet. Diese Aufgaben wurden der COFAG von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Austria Wirtschaftsservice (aws) übertragen.
Bis Ende Juli 2024 soll die COFAG möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge abschließen. Unerledigte Anträge werden dann in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers übergehen, der als Abwicklungsstelle fungieren wird. Ab diesem Zeitpunkt werden die Abgabenbehörden für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen zuständig sein. Forderungen, die der COFAG von der aws oder der ÖHT zur Restrukturierung oder Betreibung übertragen wurden, werden ebenfalls ab Ende Juli auf die aws übertragen.
Hintergrund und rechtliche Anpassungen
Der Gesetzesantrag reagiert auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom vergangenen Oktober. Dieser stellte fest, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gehabt hätten. Bereits vor diesem Entscheid war jedoch geplant, die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) aufzulösen und deren Aufgaben auf andere Rechtsträger zu übertragen, wie in den Erläuterungen des Antrags betont wird.
Ausschussbegutachtung beschlossen
Der Finanzausschuss hat einstimmig die Durchführung einer Ausschussbegutachtung zu diesem Gesetzesantrag beschlossen. Dies soll sicherstellen, dass die Übergabe der Aufgaben und die Abwicklung der COFAG reibungslos und transparent erfolgt.
Fazit
Die Auflösung der COFAG markiert einen bedeutenden Schritt in der Neustrukturierung der Verwaltung von COVID-19-Förderungen in Österreich. Die Neuordnung der Verantwortlichkeiten soll zu mehr Klarheit und Effizienz führen, insbesondere in der Bearbeitung noch offener Förderanträge und der Rückforderung unrechtmäßig bezogener Hilfen. Die Abwicklung unter der Aufsicht des Finanzministeriums und die Übertragung von Aufgaben an bestehende Behörden und Institutionen soll die Integrität und Fairness im Umgang mit staatlichen Hilfsgeldern gewährleisten.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
Fehler- und Korrekturhinweise
Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:
- Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
- Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
- Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.
Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
Kommentar schreiben