CH: Erster Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

DMZ – GESUNDHEIT/ MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Der Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) führte im Jahr 2023 zu einem Kostenanstieg. Dies geht aus dem ersten Monitoringbericht hervor, den das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben hat. Die geschätzte Kostenzunahme beläuft sich auf 175 bis 200 Millionen Franken, wobei etwa die Hälfte auf den neuen, höheren Tarif zurückzuführen ist.

 

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen auf ärztliche Anordnung hin selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Zuvor wurden ihre Leistungen nur unter ärztlicher Aufsicht vergütet oder im Zusatzversicherungsbereich und für Selbstzahlende erbracht. In einer Übergangsphase konnten Therapien bis Ende 2022 parallel zum neuen Anordnungsmodell auch noch nach dem alten Delegationsmodell abgerechnet werden.

 

Um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung zu überwachen, hat der Bundesrat ein Monitoring sowie eine Evaluation vorgesehen. Der vorliegende Bericht ist der erste Monitoringbericht.

 

Ursachen für die Kostenentwicklung

Im ersten Halbjahr 2023 beliefen sich die Kosten für psychotherapeutische Leistungen im Anordnungsmodell auf 373 Millionen Franken, verglichen mit 277 Millionen Franken im gleichen Zeitraum 2022 für delegierte Psychotherapie. Obwohl Rechnungen für Behandlungen im zweiten Halbjahr teilweise noch ausstehen, lassen vorhandene Informationen bereits eine Hochrechnung zu: Für das Jahr 2023 werden Kosten zwischen 700 und 750 Millionen Franken erwartet, was einem Anstieg von 175-200 Millionen Franken gegenüber 2022 entspricht.

 

2021 ging der Bundesrat von Mehrkosten von rund 100 Millionen Franken pro Jahr in der OKP aus, die durch den Wechsel zum Anordnungsmodell entstehen könnten. Diese Annahme basierte auf der Vorstellung, dass ein Teil der zuvor privat oder über Zusatzversicherungen bezahlten Therapien nun über die OKP abgerechnet würde. Die Berechnungen gingen davon aus, dass der neue Tarif dem früheren Stundenansatz entspräche. Es zeigte sich jedoch, dass die Hälfte des Kostenanstiegs im Jahr 2023 auf einen höheren Tarif zurückzuführen ist. Aktuell gelten noch kantonale Tarife, da ein gesamtschweizerischer Tarifvertrag fehlt.

 

Weitere Gründe für den Kostenanstieg sind der langjährige Trend zu steigenden Mengen und Kosten sowie das Bevölkerungswachstum. Etwa 30 % des Kostenanstiegs gehen potenziell auf Verlagerungen aus dem Zusatzversicherungsbereich zurück. Der Bericht zeigt eine mengenbedingte Kostenzunahme von 50 bis 55 Millionen Franken im Jahr 2023 auf, was unter den vorher geschätzten Mehrkosten liegt.

 

Geplante vertiefte Analysen

Im Rahmen der Evaluation 2024/2025 sind vertiefte Analysen geplant, darunter zur Verlagerung von Leistungen aus der privaten Zusatzversicherung in die OKP und zu den Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit

http://www.bag.admin.ch


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