DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦
Bern - Die Bundesanwaltschaft hat am 4. April 2024 beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen französisch-israelischen Doppelbürger erhoben, der in eine Reihe von Cyberangriffen auf Schweizer Unternehmen verwickelt war. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, aktiv an mehreren Fällen von Social Engineering in Form von Betrug mit falschen Banktechnikern beteiligt gewesen zu sein, wodurch er maßgeblich zur Veruntreuung von mehr als 5 Millionen Schweizer Franken von Bankkonten verschiedener in der Schweiz ansässiger Firmen beigetragen haben soll.
Die Anklage gegen den Beschuldigten steht im Zusammenhang mit einer Reihe von Betrugsfällen mit falschen Banktechnikern, die die Westschweiz zwischen 2016 und 2018 erschütterten. Die Bundesanwaltschaft leitete im Juni 2017 auf Ersuchen der Neuenburger Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt ein, nachdem die Täter mutmaßlich von Israel aus operiert hatten und mittels Social Engineering Millionen von Schweizer Franken von Bankkonten verschiedener Schweizer Unternehmen auf Konten im In- und Ausland umleiteten. Dank enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Ländern sowie der Überwachung der Internettelefonie konnte ein Täter identifiziert und festgenommen werden.
Die Bundesanwaltschaft klagt den französisch-israelischen Doppelbürger wegen unbefugter Datenbeschaffung, unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage an. Der Beschuldigte soll zwischen Dezember 2016 und August 2018 als Teil einer Gruppe aktiv Social Engineering betrieben haben, indem er sich telefonisch als Bankmitarbeiter ausgab und Zahlungsverantwortliche von Schweizer Unternehmen dazu brachte, ihm Zugang zu ihren Computern zu gewähren. Über manipulierte URLs installierte er Fernsteuerungssoftware, mit der die Täter betrügerische E-Banking-Transaktionen durchführen konnten. Durch diese Machenschaften sollen insgesamt mehr als 5 Millionen Schweizer Franken von sieben Schweizer Unternehmen entwendet worden sein.
Die Strafanträge werden während der Verhandlung vorgebracht, und die weitere strafrechtliche Beurteilung liegt nun beim Gericht. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.
Herausgeber:
Bundesanwaltschaft
Fehler- und Korrekturhinweise
Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:
- Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
- Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
- Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.
Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
Kommentar schreiben