DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien - Die vereinbarten Ausgabenobergrenzen für das Jahr 2023 werden erneut deutlich überschritten, wie ein halbjährlicher Kurzbericht bestätigt. Sowohl die Länder als auch die gesetzliche Krankenversicherung verzeichnen einen anhaltenden Aufwärtstrend bei den Gesundheitsausgaben.
Im Jahr 2013 haben Bund, Länder und Sozialversicherung eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich beschlossen. Ein zentraler Bestandteil dieser 15a-Vereinbarung, die sogenannte Zielsteuerung Gesundheit, sieht einen Kostendämpfungspfad vor, der das jährliche Ausgabenwachstum von 3,6 % (2017) auf jeweils 3,2 % in den Jahren 2021 bis 2023 begrenzen soll. Darüber hinaus wurden strategische Ziele in den Bereichen "bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung" definiert.
Der aktuelle Kurzbericht für das erste Halbjahr 2023, erstellt von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium und dem Parlament übermittelt, zeigt jedoch eine erneute deutliche Überschreitung der Ausgabenobergrenzen (AOG). Die Gesundheitsausgaben in Österreich belaufen sich gesamthaft (Länder und gesetzliche Krankenversicherung) auf eine Überziehung von 2,68 Mrd. € (9,73 %).
Die Autoren des Berichts betonen, dass die Zielerreichung vor dem Hintergrund der Coronakrise heterogener zu bewerten ist als in den Jahren zuvor. Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben haben sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite signifikante Effekte auf die Gesundheitsausgaben gehabt.
Trotz zusätzlicher Informationen von den Ländern und der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet sich das Monitoring aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsmechanismen und Verrechnungsweisen als herausfordernd. Konkrete Aussagen über die Belastungen der Bundesländer durch COVID-19 können daher nur eingeschränkt getroffen werden.
Besonders stark zeigten sich die Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen im Jahr 2022, wo die Gesundheitsausgaben um rund 4,83 Mrd. € (bzw. 15,47 %) die festgelegte Grenze überstiegen. Dies wurde unter anderem durch die Aufwendungen für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verursacht, die seit 2020 in die Berechnung der Gesundheitsausgaben inkludiert wurden.
Die Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise führten zu einem deutlichen Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben in den Jahren 2020 und 2021. Obwohl sich der Anteil am BIP im Jahr 2022 leicht verringerte, blieb er mit 8,1 % immer noch über dem Wert vor Ausbruch der Pandemie.
Die Gesundheitsausgaben der Länder lagen seit 2017 mehrheitlich über den Grenzwerten und erreichten 2023 erstmals für alle Länder eine Überschreitung. Insgesamt wurden die Vorgaben um 1,62 Mrd. € bzw. 11,06 % überschritten.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung verzeichnete seit 2017 eine Annäherung an die Ausgabenobergrenzen. Im Jahr 2020 kam es zu einem leichten Rückgang, gefolgt von einem deutlichen Anstieg ab 2021, der sich auch im ersten Halbjahr 2023 fortsetzte.
Nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen die Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten, des Bundes sowie der Aufwand der Krankenversicherungsträger für Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen; für sie gelten daher auch die Ausgabenobergrenzen nicht.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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