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Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat mit einem Strafbefehl vom 28. März 2024 die PKB PRIVATBANK SA (PKB) zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von CHF 750.000 verurteilt. Die Untersuchung ergab, dass die Bank zwischen 2011 und 2014 nicht ausreichend organisatorische Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass zwei ihrer Mitarbeiter schwere Geldwäscherei begehen konnten.
Die Strafuntersuchung wurde im Rahmen der internationalen Korruptionsaffäre "LAVA JATO" geführt, die auch die ODEBRECHT-Gruppe betraf und Auswirkungen auf die Schweiz hatte. Die BA hatte bereits 2016 zwei Unternehmen der ODEBRECHT-Gruppe wegen Bestechung und Geldwäscherei verurteilt. Die PKB-Mitarbeiter pflegten eine enge Beziehung zur ODEBRECHT-Gruppe und ermöglichten es ihr, Vermögenswerte von krimineller Herkunft in die PKB zu transferieren, die als "schwarze Kassen" dienten.
Die Untersuchung zeigte, dass die PKB nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um die Geldwäscherei zu verhindern. Die Bankverbindungen, die auf Unternehmen der ODEBRECHT-Gruppe zurückzuführen waren, wurden nicht angemessen überprüft, und die Geldwäscherei-Risikoanalysen waren unzureichend.
Die PKB erklärte sich bereit, den Strafbefehl ohne Einspruch anzunehmen. Der Strafbefehl kann auf Anfrage beim Rechtsdienst der BA eingesehen werden.
Im Rahmen desselben Verfahrens erließ die BA eine Einstellungsverfügung bezüglich weiterer Straftaten, darunter Bestechung fremder Amtsträger.
Die Verurteilung der PKB ist Teil des LAVA JATO-Verfahrenskomplexes der BA. In der Schweiz sind derzeit etwa 20 Strafverfahren hängig, von denen drei Finanzinstitute betreffen. Es wurden bereits Einziehungen oder Ersatzforderungen im Gesamtbetrag von CHF 300 Millionen verfügt.
Herausgeber: Bundesanwaltschaft
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