· 

CH: Bundesrat verabschiedet Ziele zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 27. März 2024 die Vierjahresziele für die Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung für den Zeitraum von 2025 bis 2028 festgelegt. Das Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Leistungen zu stärken und die Patientensicherheit zu verbessern. Hierfür wird ein neuer Verpflichtungskredit in Höhe von 47 Millionen Franken beim Parlament beantragt.

 

Die Qualität der Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) übernommen werden, weiterzuentwickeln, ist eine der Hauptaufgaben des Bundesrats. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsakteuren wurde im Jahr 2022 die neue Qualitätsstrategie verabschiedet, die sicherstellen soll, dass Behandlung und Pflege sicher, wirksam und integrativ erfolgen und auf Augenhöhe mit den Patienten stattfinden. Basierend auf dieser Strategie legt der Bundesrat alle vier Jahre seine Ziele zur Qualitätsentwicklung fest. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) setzt diese Ziele um, indem sie Dritte beauftragt und sich finanziell an Projekten zur Qualitätsentwicklung beteiligt. Die Qualitätsverträge, die von den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abgeschlossen werden, müssen sich ebenfalls an den Vierjahreszielen des Bundesrats orientieren.

 

Die Vierjahresziele für den Zeitraum 2025-2028 sind eine Weiterentwicklung der Ziele von 2022-2024. Sie zielen darauf ab, die Qualitätsentwicklung rasch auf allen Ebenen des Gesundheitswesens zu etablieren und unter anderem eine positive Fehlerkultur zu fördern sowie die Schaffung eines nationalen Qualitätsmonitoringsystems voranzutreiben.

 

Die Kosten der EQK werden zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und den Versicherern finanziert. Der neue Verpflichtungskredit in Höhe von 47 Millionen Franken für die Jahre 2025-2028 ermöglicht es der EQK, nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung zu unterstützen, Finanzhilfen für die Entwicklung von Qualitätsindikatoren zu gewähren und Studien sowie nationale Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen.

 

 

 

Herausgeber: Der Bundesrat Link, Bundesamt für Gesundheit Link


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0