CH: Historische Anerkennung der Schadensminderung in der Betäubungsmittelkommission

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Bern - An der 67. Tagung der Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen in Wien, an der die Schweiz als Mitglied für den Zeitraum 2021-2025 vertreten war, wurde eine wegweisende Resolution verabschiedet. Erstmals in der Geschichte der Kommission wurde das Konzept der Schadensminderung ausdrücklich anerkannt.

 

Die Betäubungsmittelkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) der Vereinten Nationen wurde 1946 gegründet und ist für die Ausarbeitung der internationalen Drogenpolitik zuständig. Das Sekretariat der CND wird vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) gestellt. Die CND entscheidet über die Unterstellung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläufersubstanzen unter die internationale Kontrolle.

 

Die Schweiz war bei der Tagung mit einer Delegation unter der Leitung von Anne Lévy, der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit, vertreten. Während der Tagung hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre Bemühungen um eine kohärente, gesundheits- und menschenrechtsbasierte Suchtpolitik fortzuführen und die Bemühungen zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Wien, Genf und New York zu unterstützen.

Die Tagung endete mit der Verabschiedung einer Resolution über die Prävention und Behandlung von Überdosen, in der die Bedeutung der Schadensminderung explizit anerkannt wird. Dies stellt einen historischen Schritt dar und unterstreicht die langjährige Pionierrolle der Schweiz in diesem Bereich.

 

Die Schweiz war bereits mehrmals Mitglied der CND und hat sich stets aktiv in die Arbeit und Diskussionen eingebracht. Mit ihrer Viersäulenstrategie, die Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression umfasst, verfolgt die Schweiz einen Ansatz, der im Ausland Anerkennung findet.

 

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Herausgeber: Bundesamt für Gesundheit

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