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Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen 72-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Thurgau und einen 49-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinsam eine hochprofessionelle Falschgeldwerkstatt im Kanton Zürich betrieben zu haben, mit dem Ziel, gefälschte 50-Dollar-Noten im Nennwert von mindestens fünf Millionen USD herzustellen und diese in Umlauf zu bringen.
Die Anklage resultiert aus einer umfassenden Ermittlung der Kantonspolizei Zürich, die im November 2022 eine Produktionsanlage von CBD-Hanf in Urdorf überprüfte und dabei den Verdacht auf die illegale Herstellung von Drogenhanf sowie von gefälschtem Geld entdeckte. Bei Hausdurchsuchungen wurden knapp 300 kg verschiedener verbotener Cannabisprodukte sowie Materialien und Gerätschaften zur Geldfälschung sichergestellt.
Die Beschuldigten wurden bei der Hausdurchsuchung inflagranti bei der Herstellung von gefälschten 50-Dollar-Noten erwischt und festgenommen. Die Bundesanwaltschaft übernahm daraufhin das Strafverfahren und erhob nun Anklage wegen versuchter Geldfälschung, begangen in Mittäterschaft. Dem 49-jährigen Beschuldigten werden zusätzlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen.
Die Anklage besagt, dass die beiden Beschuldigten ab Mitte November 2021 in den Gewerberäumlichkeiten des 49-jährigen Beschuldigten eine hochprofessionelle Falschgeldwerkstatt aufgebaut und betrieben haben sollen. Der ältere Beschuldigte soll für die Bestellung und Herstellung der gefälschten Noten verantwortlich gewesen sein, während der jüngere Beschuldigte die Finanzierung übernahm und die gefälschten Noten in Umlauf bringen sollte.
Die Bundesanwaltschaft stellte bei der Durchsuchung Druckbögen sicher, die sich in unterschiedlichen Herstellungsstufen befanden und einen Nennwert von ca. acht Millionen USD hatten. Die Beschuldigten sollen das Ziel verfolgt haben, gefälschte 50-Dollar-Noten im Nennwert von mindestens fünf Millionen USD herzustellen.
Zusätzlich wird dem 49-jährigen Beschuldigten vorgeworfen, verbotene Cannabisprodukte hergestellt und im Besitz eines Schlagringes gewesen zu sein. Beide Beschuldigten wurden vorübergehend in Untersuchungshaft genommen, wobei der 72-jährige Beschuldigte seit Dezember 2022 im vorzeitigen Strafvollzug ist.
Die Bundesanwaltschaft dankt fedpol und der Kantonspolizei Zürich für ihre Unterstützung bei den Ermittlungen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wird für weitere Informationen zuständig sein, und die Bundesanwaltschaft wird die Strafanträge während der Hauptverhandlung bekannt geben. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
Herausgeber:
Bundesanwaltschaft
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