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CH: Der Volkswille zur Einschränkung der Tabakwerbung muss respektiert werden

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Die Schweizer Bevölkerung hat in der Abstimmung vom Februar 2022 mit einer klaren Mehrheit für einen umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung gestimmt. Jetzt liegt ein Gesetzesvorschlag des Bundesrates zur Umsetzung vor, dem der Ständerat und die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) jedoch nicht folgen möchten. Ihre vorgeschlagenen Anpassungen gehen an den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Nun liegt es am Nationalrat, diese Missachtung des Volkswillens zu korrigieren.

 

Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) ruft den Nationalrat dazu auf, in der nächsten parlamentarischen Session korrigierend einzugreifen. Sollte der Nationalrat den Vorschlägen seiner Sozial- und Gesundheitskommission folgen, würden einige Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring geschwächt werden, im Vergleich zum aktuellen Gesetz. Es liegt nun am Nationalrat sicherzustellen, dass der Volkswille respektiert und der Schutz von Kindern und Jugendlichen verfassungsgemäß umgesetzt wird.

 

Eine Gesetzgebung seitens des Nationalrates, die die eindeutig angenommene Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" verfassungskonform umsetzt, ist für die Förderung der öffentlichen Gesundheit von entscheidender Bedeutung. Die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher beginnt vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen, und Jugendliche sind besonders anfällig für Werbung. Einschränkungen bei der Werbung sind daher ein wirksames Mittel, um den Tabakkonsum in dieser Altersgruppe zu reduzieren. Die Volksinitiative muss konsequent umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Insbesondere muss der Jugendschutz auch bei der Werbung in Printmedien, beim Sponsoring von Veranstaltungen und bei der Promotion von Tabakprodukten und anderen nikotinhaltigen Produkten gewährleistet werden, da Jugendliche sich an der Erwachsenenwelt orientieren.

 

Die EKSN hat alle Mitglieder des Nationalrates angeschrieben und sie gebeten, den Volkswillen bei der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes zu respektieren und einen glaubwürdigen und effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung zu gewährleisten.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) unter Eksn-Cfant@bag.admin.ch zur Verfügung.

 

 

 

Herausgeber: Kommissionen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)


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