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Fakten zur 13. AHV-Rente

DMZ – SOZIALES/POLITIK ¦ A. Aeberhard ¦

KOMMENTAR

 

Am 3. März steht das Schweizer Stimmvolk vor einer bedeutenden Entscheidung: die Einführung einer 13. AHV-Rente. Die Initiative, die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ins Leben gerufen wurde, wird intensiv diskutiert. Trotz klarer Vorteile und drängender Notwendigkeit seit Jahrzehnten gibt es erstaunlicherweise Widerstand, der genauer betrachtet werden muss.

 

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wurde 1925 von der Schweizer Bevölkerung in einem Verfassungsartikel befürwortet und trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Sie bildet das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge und unterstützt mehr als 2,5 Millionen Pensionierte. Ihr Ziel ist es, den Existenzbedarf im Alter angemessen zu decken. Trotz zusätzlicher Einkommen wie Pensionskassenrenten benötigen einige Rentner Ergänzungsleistungen (EL), um über die Runden zu kommen.

 

Die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter" verlangt, dass alle Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben. Obwohl die AHV beträchtliche Geldreserven hat, empfehlen gut verdienende Bundesrätinnen und Bundesräte sowie Parlamentarier die Ablehnung der Initiative, da sie keinen finanziellen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Altersrente sehen. Eine Farce. Die offensichtliche Realitätsferne in der Regierungsführung sollte längst Gegenstand der Diskussion sein. Es ist inakzeptabel, dass Gutverdienende weiterhin über die finanziell Schwachen und Ausgebeuteten entscheiden, ohne auch nur im Ansatz deren tatsächliche Situation zu verstehen.

 

Die Initiative sieht vor, dass die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöht werden. Dadurch würde die maximale jährliche Altersrente für Einzelpersonen um 2450 auf 31'850 Franken und für Ehepaare um 3675 auf 47'775 Franken steigen. Zudem sollen keine Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente gekürzt werden. Die Einführung der 13. AHV-Rente würde voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 4,1 Milliarden Franken verursachen, wovon der Bund lediglich rund 800 Millionen Franken tragen müsste.

 

Die Gegner der Initiative führen als einziges Argument an, dass eine pauschale Erhöhung aller AHV-Renten eine sozialpolitisch verschwenderische Maßnahme sei, die nicht nur den finanziell Benachteiligten, sondern auch den gut situierten Rentnern zugutekomme. Eine solche Argumentation erscheint fadenscheinig und wenig sozial.

 

Der SGB argumentiert, dass die AHV über beträchtliche Geldreserven verfügt und eine zusätzliche Finanzierung problemlos möglich ist. Es wird betont, dass der Kaufkraftverlust der Bevölkerung, insbesondere der Rentner, ernst genommen werden muss und die 13. AHV-Rente eine dringend benötigte Verbesserung darstellt.

 

Im Übrigen ist die AHV ist keine Sozialhilfe, sondern eine Sozialversicherung, die darauf abzielt, zurückgestelltes Einkommen im Ruhestand zurückzugeben. Die Initiative würde vielen Menschen zugutekommen und die finanzielle Belastung wäre im Vergleich zu den erwarteten Vorteilen gering.

 

Die Entscheidung über die Initiative liegt letztendlich bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die am 3. März darüber abstimmen werden. Es bleibt zu hoffen, dass soziales Denken, Vernunft, Empathie und ökonomische Überlegungen siegen und die Gesellschaft davon profitieren kann.


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