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Kulturstaatsministerin Claudia Roth präsentierte heute im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Einführung von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis für Fördermittel-Empfänger ausführen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig, wie die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates belegt. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung trägt eine besondere Verantwortung, indem sie verbindliche Mindestvergütungsstandards einführt.“
Die Verpflichtung gilt für alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort in die zu erlassenden Bescheide aufgenommen und ist grundsätzlich ab dem 1. Juli 2024 verbindlich. Die Honoraruntergrenzen orientieren sich an den bundesweiten Empfehlungen der einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.
Der Deutsche Kulturrat zeigte in seiner jüngsten Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ erneut auf, dass ein Großteil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation führt zu Folgeproblemen, insbesondere bei der sozialen Absicherung.
Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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