· 

CH: Beide jüngsten BVGer-Urteile werfen Fragen zur Anwendbarkeit der Postgesetzgebung auf

(Bildquelle: eat.ch)
(Bildquelle: eat.ch)

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            (Bildquelle: eat.ch)

 

Bern - Basierend auf einer Analyse der beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 3. Januar 2024 hat die PostCom festgestellt, dass verschiedene Aspekte weiter geklärt werden müssen.

 

Die PostCom hat von den Urteilen A-4721/2021 und A-4350/2022 des BVGer vom 3. Januar 2024 Kenntnis genommen. Diese beziehen sich auf die Beschwerden der Unternehmen Uber Portier B.V. und eat.ch GmbH gegen ihre Einordnung unter die Meldepflicht gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Postgesetzes (PG). 

 

Gemäß der Auffassung des BVGer unterliegen Essenslieferungen nicht der Postgesetzgebung. Diese Entscheidung hat zur Konsequenz, dass die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste nicht auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer solcher Dienste anwendbar sind. Darüber hinaus werfen diese Urteile weitere Fragen auf.

 

Da die PostCom nicht befugt ist, eigenständig Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen (vgl. Art. 89 Abs. 2 Bundesgerichtsgesetz [BGG]; Jahresbericht 2022, S. 78), nimmt sie die Urteile lediglich zur Kenntnis.

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom

http://www.postcom.admin.ch/de/


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0