DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Die von der Regierung vorgelegte Veterinärrechtsnovelle 2024 zielt auf eine Anpassung des nationalen Rechts zur Umsetzung der EU-Verordnung "Animal Health Law" (AHL) ab (2433 d. B.). Ziel ist es, die Rechtsbereinigung zu fördern, effiziente Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten und dadurch zur Erhaltung einer guten Tiergesundheit beizutragen.
Die AHL-Verordnung der Europäischen Union hat zum Zweck, die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern und die Tiergesundheit zu überwachen, zu erhalten und zu verbessern. Zur Umsetzung dieser Verordnung werden Durchführungsbestimmungen, die bisher im Tierseuchengesetz, im Tiergesundheitsgesetz und im Bienenseuchengesetz enthalten waren, in der Veterinärrechtsnovelle 2024 gebündelt.
Die Novelle sieht auch gesetzliche Grundlagen für die Eingriffe in Grundrechte vor, Entschädigungen für getötete oder verendete Tiere sowie präventive Vorschriften zur Erhaltung der Tiergesundheit vor. Diese Maßnahmen sollen nicht nur in gewerblichen Betrieben, sondern auch in nicht gewerblichen Tierhaltungen angeordnet werden können, um der Ausbreitung hochkontagiöser Tierseuchen entgegenzuwirken.
Zudem ist die Einrichtung eines Dachverbands der Tiergesundheitsdienste "Tiergesundheit Österreich" geplant. Dieses Forum soll Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Erhaltung der Tiergesundheit abgeben sowie Stellungnahmen zum Bericht über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel erstellen.
Die Veterinärrechtsnovelle 2024 tritt größtenteils rückwirkend per 1. Jänner 2024 in Kraft, während einige Teile der Novelle erst ab dem 1. Juli 2024 rechtswirksam werden sollen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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