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AT: Bekämpfung von Gewalt und Opferschutzrichtlinie: Österreichs Standpunkt zur EU-Richtlinie

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Das österreichische Justizministerium setzt sich aktiv für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. Die Richtlinie, die derzeit mit dem Europäischen Parlament diskutiert wird, ist eine Priorität für das Ministerium. Gewalt gegen Frauen wird als eine der schwersten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen angesehen und hat direkte Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen.

 

Ein bedeutender Fortschritt wurde bereits 2023 mit dem Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarates ("Übereinkommen von Istanbul") erzielt, wodurch dessen Inhalt für alle Mitgliedstaaten verbindlich wurde. Das Hauptziel des Richtlinienvorschlags ist die Verankerung von Mindeststandards im EU-Recht.

 

Auf nationaler Ebene wurden in den letzten zwei Jahren wesentliche Maßnahmen ergriffen, um Gewalt und häuslicher Gewalt in Österreich zu bekämpfen. Die verstärkte Behandlung dieses Themas auf EU-Ebene wird ausdrücklich begrüßt. Der Entwurf der Richtlinie wird insbesondere in Bereichen unterstützt, in denen er der österreichischen Rechtslage entspricht oder tatsächliche Verbesserungen bringt. Es ist jedoch wichtig, bereits bestehende und international anerkannte österreichische Standards wie das Institut der Prozessbegleitung zu verteidigen.

 

Die geplante Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie wird grundsätzlich von Österreich begrüßt. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die hohen österreichischen Standards beibehalten werden können und in die Überarbeitung einfließen. Der Schutz von Opfern bleibt eine zentrale Säule im Kampf gegen Gewalt und ist von entscheidender Bedeutung für eine gerechte und sichere Gesellschaft.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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