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AT: Volksbegehren für eine unabhängige Justiz: Expertenanhörung im Justizausschuss

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦         

 

Wien - Ein Volksbegehren zur Sicherung einer unabhängigen Justiz in Österreich erhielt die Unterstützung von 143.217 Wahlberechtigten (2078 d.B.). Der Justizausschuss führte heute eine Expertenanhörung durch.

 

Das Volksbegehren fordert konkret die Wiedereinführung der 2008 abgeschafften Untersuchungsrichter:innen, die Verankerung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Verfassung sowie die Schaffung einer Bundes- bzw. Generalstaatsanwaltschaft mit personeller Unabhängigkeit.

 

Die Unabhängigkeit der Justiz wird als wesentlich erachtet, um politisch unbeeinflusste Strafverfahren zu gewährleisten. Marcus Hohenecker, der Bevollmächtigte des Volksbegehrens, betonte die Bedeutung eines politischen Kompromisses, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft.

 

Justizministerin Alma Zadić hob die Forderung nach einer politisch unabhängigen und weisungsfreien General- bzw. Bundesstaatsanwaltschaft als wichtiges Anliegen des Volksbegehrens hervor. Sie plädierte für einen breiten Diskurs über die Organisation an der Spitze der Staatsanwaltschaft, wobei sie einen Senat als geeignete Lösung betrachtet.

Experten äußerten unterschiedliche Ansichten zu den Forderungen des Volksbegehrens. Strafrechtsexperte Peter Lewisch erkannte Anlass für weitere Diskussionen, während Verfassungsjurist Heinz Mayer die Wiedereinführung der Untersuchungsrichter:innen aus grundrechtlicher Sicht ablehnte. Die Positionen zu einer Verankerung der WKStA in der Verfassung und zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft waren ebenfalls kontrovers.

 

Die Abgeordneten debattierten die Forderungen des Volksbegehrens. Klaus Fürlinger (ÖVP) und Corinna Scharzenberger (ÖVP) betonten, dass die Forderungen nicht mit dem demokratischen Prinzip vereinbar seien. Die SPÖ lehnte die Wiedereinführung der Untersuchungsrichter:innen ab, während die Grünen die Verankerung der WKStA in der Verfassung kritisierten. Die FPÖ äußerte sich skeptisch zur Bundesstaatsanwaltschaft, während die NEOS nach Lösungen für eine unabhängige Justiz suchten.

 

Experten stellten fest, dass die Diskussion sich auf eine geringe Anzahl von Fällen mit politischem Interesse konzentriere. Die Effizienz des Justizbetriebs im Normalfall sei gut, betonte Walter Geyer. Die Wirtschafts- und Korruptionsdelikte hätten seit 2008 zugenommen, so Michael Rohregger.

 

Die Positionen der Experten sowie der Abgeordneten zeigten unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung eines unabhängigen Justizsystems auf. Die Diskussion verdeutlichte die Herausforderungen und Kontroversen bei der Ausgestaltung der österreichischen Justiz.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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