DMZ – UMWELT / MM ¦ AA ¦
Bern - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hat am 22. Dezember 2023 offiziell die Vernehmlassung zu zwei wichtigen Verordnungen im Bereich Umwelt eröffnet. Die Vernehmlassung bezieht sich auf die Überarbeitung der Abfallverordnung sowie der Verordnung über die Bezeichnung der im Umwelt-, Natur- und Heimatschutzbereich beschwerdeberechtigten Organisationen. Die Beteiligungsfrist erstreckt sich bis zum 15. April 2024.
Mangel an Deponieraum in der Schweiz
Ein besorgniserregender Mangel an Deponieraum in der Schweiz hat die Aufmerksamkeit des UVEK auf sich gezogen. Als Lösung für diese angespannte Situation wird die Möglichkeit zur Erweiterung bestehender Deponien in Betracht gezogen. Bisher hat die Abfallverordnung solche Erweiterungen im Bereich nutzbarer unterirdischer Gewässer und den notwendigen Randgebieten zum Schutz derselben untersagt. Die geplante Anpassung der Abfallverordnung sieht vor, dass solche Erweiterungen in Ausnahmefällen künftig möglich sein sollen.
Verbandsbeschwerderecht für den Verband Freie Landschaft Schweiz
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Verbandsbeschwerderecht. Der Verband Freie Landschaft Schweiz soll in die Liste der Organisationen aufgenommen werden, die das Recht haben, Verbandsbeschwerden einzureichen. Hierzu wird der Anhang der Verordnung über die Bezeichnung der im Umweltschutz sowie im Natur- und Heimatschutzbereich beschwerdeberechtigten Organisationen entsprechend angepasst.
Die Vernehmlassung zu diesen Änderungen begann ebenfalls am 22. Dezember 2023 und läuft parallel zur Abfallverordnung bis zum 15. April 2024.
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Kommentar schreiben