DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat im Jahr 2018 entscheidende Änderungen am Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) beschlossen.
Diese Änderungen betreffen ebenfalls die Anhänge E ("Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI)") und G ("Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF)"). Zusätzlich wurde dem COTIF ein neuer Anhang H hinzugefügt – "Einheitliche Rechtsvorschriften für den sicheren Betrieb von Zügen im internationalen Verkehr (EST)". Die Bundesregierung hat das überarbeitete COTIF und seine Anhänge nun dem Nationalrat zur Genehmigung übermittelt (2406 d.B.). Diese parlamentarische Genehmigung ermöglicht ein rasches Inkrafttreten der Änderungen, wie vom Außenministerium betont wird. Es sind keine weiteren Umsetzungsschritte auf nationaler Ebene erforderlich.
Die Überarbeitungen des COTIF und seiner Anhänge beinhalten verschiedene Aspekte, darunter Vereinheitlichungen und Begriffsbestimmungen im Kontext des internationalen Eisenbahnverkehrs. Die neuen Aufgaben des Fachausschusses für technische Fragen werden berücksichtigt, und es erfolgt eine Klärung von Verfahrens- und Haftungsfragen, einschließlich des Rechts von Mitgliedsstaaten, aus dem Übereinkommen auszusteigen oder Widerspruch gegen Entscheidungen von Ausschüssen zu erheben.
Einheitliche Rechtsvorschriften für Zugsicherheit im internationalen Verkehr
Besonders bedeutsam ist die Einführung des Anhangs H (EST) zum COTIF, der einheitliche Rechtsvorschriften für Betrieb und Sicherheit von Zügen im internationalen Verkehr sowie für die Bescheinigung und Überwachung der Sicherheit einführt. Vertragsstaaten sind aufgefordert, das höchstmögliche Maß an Einheitlichkeit der Vorschriften zu Betriebs- und Sicherheitsanforderungen für Züge im internationalen Verkehr anzustreben. Jeder Staat muss gemäß dem Übereinkommen eine unabhängige Sicherheitsbescheinigungsbehörde benennen, die für die Zertifizierung von Eisenbahnunternehmen verantwortlich ist.
Innerhalb der Europäischen Union wird dies die Eisenbahnagentur der Europäischen Union für grenzüberschreitenden Betrieb sein. Die Mitgliedsstaaten haben außerdem die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie einem bestimmten Eisenbahnunternehmen eine Sicherheitsbescheinigung ausstellen möchten, und ob eine von der Sicherheitsbescheinigungsbehörde eines anderen Staates ausgestellte Sicherheitsbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf ihrem Hoheitsgebiet gültig ist.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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