DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Der Bundesrat hat heute mehrheitlich das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 sowie begleitende Änderungen im Personenstandsgesetz gebilligt, um einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Beseitigung der Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlicher Elternschaft nachzukommen.
Die Neuerungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ermöglichen es Kindern von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, automatisch zwei Elternteile zu haben, selbst wenn sie ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt wurden. Damit wird eine Gleichstellung mit Kindern in heterosexuellen Ehen erreicht. Die Novelle schließt zudem ausdrücklich die Möglichkeit aus, die Person, die den Samen für die nicht-medizinische Fortpflanzung bereitgestellt hat, als Vater festzustellen, wenn die Partnerinnen eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Darüber hinaus wird jegliche Kommerzialisierung und Vermittlung nicht-medizinisch unterstützter Fortpflanzung untersagt, und das "dritte Geschlecht" wird sprachlich erfasst.
Die FPÖ zeigte sich ablehnend gegenüber dem Gesetz, und Markus Leinfellner (FPÖ/St) bezeichnete es als "sinnlos" und im Widerspruch zur Natur. Elisabeth Kittl (Grüne/W) hingegen lobte den Fortschritt in Richtung Gleichberechtigung und betonte die Rechtssicherheit für Samenspender. Viktoria Hutter (ÖVP/N) sprach von Rechtssicherheit für Samenspender und der Gewährleistung des Abstammungsverhältnisses für Kinder. Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) signalisierte Zustimmung, betonte jedoch den Bedarf an Datenschutz für anonyme Samenspender.
Die Justizministerin Alma Zadić äußerte ihre Zufriedenheit darüber, dass nun Klarheit darüber bestehe, wer die Obsorge und den Unterhalt für Kinder übernehme. Gleichgeschlechtliche Paare könnten künftig unter denselben Bedingungen Kinder anerkennen, was Stabilität schaffe und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stelle.
Zusätzlich billigte der Bundesrat mehrheitlich das Begleitgesetz zum europäischen Digital Service Act (DSA), das ab dem 17. Februar 2024 das nationale Kommunikationsplattformengesetz ablösen wird. Ein SPÖ-Entschließungsantrag zur praktischen Umsetzung des Digital Service Act fand hingegen keine Mehrheit.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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