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AT: Sanktionen für verurteilte Geschäftsführer bei Wirtschaftsdelikten

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Das "Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023" hat im österreichischen Justizausschuss die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS erhalten. Das Gesetz zielt darauf ab, EU-Vorgaben umzusetzen und nimmt Geschäftsführerinnen sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften ins Visier.

 

Die zentrale Neuerung besteht darin, dass Personen, die wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte wie Untreue, organisierter Schwarzarbeit oder Betrug zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, künftig für drei Jahre von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen werden sollen. Diese Regelung greift für Verurteilungen, deren Rechtskraft nach dem 31. Dezember 2023 eintritt.

 

Das Gesetz schafft außerdem ein System für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Die Überprüfung, ob betroffene Personen die Ausübung ihrer Funktion untersagt ist, wird von den Firmenbuchgerichten durchgeführt.

 

Die SPÖ äußerte Bedenken hinsichtlich der EU-Konformität des Gesetzentwurfs und lehnte ihn im Ausschuss ab. Die Partei fordert, dass einschlägig verurteilte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unverzüglich – also "ex lege" – von ihren Aufgaben entbunden werden sollten, ohne auf eine Prüfung durch die Firmenbuchgerichte zu warten. Justizministerin Alma Zadić weist diese Bedenken jedoch zurück. Sie argumentiert, dass die österreichische Regelung im Vergleich zur deutschen deutlich besser sei, da letztere mehr Rechtsunsicherheit schaffe und Missbrauchsgefahr berge.

 

Die FPÖ hingegen bezeichnet das Gesetz als "praxisfremd" und kritisiert die Sanktion als übermäßig. Insgesamt spiegelt das Gesetz die Bemühungen wider, die Integrität von Unternehmensführungsebenen zu stärken und dabei gleichzeitig EU-Richtlinien zu erfüllen.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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