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CH: WEKO veröffentlicht Auslegungshilfe für neue Verordnung im Automobilsektor

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Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt ab dem 1. Januar 2024 eine Auslegungshilfe für Unternehmen im Zusammenhang mit der neuen Verordnung des Bundesrats über Abreden im Kraftfahrzeugsektor bereit. Die Verordnung regelt verschiedene Aspekte des Handels und Services im Automobilbereich.

 

Im März 2022 wurde die Motion Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» vom Parlament angenommen. Infolgedessen hat der Bundesrat die Verordnung vom 29. November 2023 über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung) erlassen, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und die bisherige KFZ-Bekanntmachung der WEKO von 2015 ablöst. Die neue Verordnung enthält keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, ist aber für Wettbewerbsbehörden und Gerichte verbindlich.

 

Am 4. Dezember 2023 hat die WEKO Erläuterungen zur KFZ-Verordnung veröffentlicht. Diese dienen als Auslegungshilfe für Unternehmen und betreffen wichtige Themen wie die Beschränkung von Parallelimporten, den Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen für unabhängige Garagen, den Mehrmarkenvertrieb durch Garagen sowie die Kündigungsmodalitäten zum Schutz der Händler. Die Erläuterungen treten ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen jene zur KFZ-Bekanntmachung.

 

 

 

 

Herausgeber:

Wettbewerbskommission Website der WEKO

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