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CH: Verordnung über befristete Erhöhung der Stromproduktion: Evaluation zeigt durchwachsenes Bild

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Im Herbst 2022 setzte der Bundesrat die Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion in Kraft. Diese verpflichtete die Betreiber bestimmter Wasserkraftwerke dazu, von Oktober 2022 bis Ende April 2023 die Restwassermengen zu reduzieren, um mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung zu haben.

 

Eine Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU bei den Kantonen ergab jedoch, dass die Stromproduktion weniger stark gesteigert werden konnte als erwartet. Die reduzierten Restwassermengen beeinträchtigten zwar vermutlich die Fortpflanzung von Fischen an einigen Orten, führten jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Maßnahme zu keinen irreversiblen Schäden an der Biodiversität.

 

Seit 1991 gelten in der Schweiz Vorschriften zur Sicherung angemessener Restwassermengen. Diese sollen sicherstellen, dass Fließgewässer ihre natürliche Funktion wahrnehmen können, um beispielsweise die Fischbestände zu schützen.

 

Der Bundesrat verordnete Ende September 2022, dass bei bestimmten Wasserkraftwerken von Oktober 2022 bis April 2023 die Restwassermenge reduziert wird, um die Stromproduktion zu steigern und die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Das BAFU hat nun die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Umwelt bei den Kantonen erfragt und in einem Bericht zusammengefasst.

 

Restwasser-Reduktion bei 44 Wasserkraftanlagen

Der Bericht zeigt, dass insgesamt 44 Wasserkraftanlagen in 13 Kantonen die Maßnahme gemäß Verordnung umsetzten. Dadurch stieg die Stromproduktion insgesamt um 26 GWh, während eine Mehrproduktion von 150 GWh geschätzt wurde. Diese Differenz lässt sich durch verschiedene Gründe erklären. Einige Wasserkraftwerke konnten die Verordnung aus technischen Gründen nicht umsetzen. In Grenzregionen wurden die Maßnahmen von ausländischen Behörden nicht unterstützt. Zusätzlich wurde die Verordnung von Oktober 2022 bis Ende März 2023, einen Monat weniger als geplant, umgesetzt. Auch stand im Winter weniger Restwasser zur Verfügung als angenommen, und die Trockenheit hatte vermutlich an einigen Orten negative Auswirkungen auf die Stromproduktion.

 

Auswirkungen auf die Fische

Die Analyse der Kantonsangaben ergab, dass die Restwassersenkung bei 8 von 15 untersuchten Flüssen oder Bächen den Druck auf die Natur erhöhte. Dies war besonders bei naturnahen Restwasserstrecken und stark reduzierten Wassermengen (um 20 bis 60 Prozent) der Fall. Vermutlich wurde die Fortpflanzung der Fischbestände für das Jahr 2023 erschwert, was auch die gefährdeten Flussfische Nase und Äsche betraf. Es ist jedoch anzunehmen, dass erst bei einer langfristigen Anwendung der Regelung die Biodiversität irreversibel geschädigt worden wäre. Aufgrund der vorliegenden Daten ist eine detaillierte Bilanz nicht möglich.

 

Zusätzliche Maßnahmen der Kantone

Der Bundesrat empfahl den Kantonen im Herbst 2022 zusätzlich, weitere Maßnahmen zur Steigerung der Stromproduktion zu prüfen. Dabei wurde vor allem die Erhöhung der Stauhöhe und somit der nutzbaren Fallhöhe bei Wasserkraftwerken in Betracht gezogen. Dies führte zu einer zusätzlichen Stromproduktion von insgesamt 5,5 GWh. Im Vergleich zur Reduktion der Restwassermenge äußerten die Kantone weniger Bedenken hinsichtlich ökologischer Auswirkungen.

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