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AT: Koalitionsantrag in Österreich: Umfassende Maßnahmen für EU-Emissionshandel und CO2-Grenzausgleich

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Die österreichische Regierung, bestehend aus ÖVP und Grünen, hat einen wegweisenden Initiativantrag vorgelegt, der die Umsetzung der überarbeiteten EU-Emissionshandelsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in nationales Recht vorsieht. Der Antrag beinhaltet auch das "CBAM-Vollzugsgesetz 2023", um den effektiven Vollzug des CO2-Grenzausgleichs sicherzustellen.

 

CBAM-Vollzugsgesetz für CO2-Grenzausgleich

Der vorgeschlagene Mechanismus CBAM zielt darauf ab, einen CO2-Grenzausgleich für importierte Waren aus CO2-intensiven Industrien von Drittländern sicherzustellen. Das CBAM-Vollzugsgesetz sieht eine zweiphasige Implementierung vor, mit einer Übergangsphase ab dem 1. Oktober 2023 und der CO2-Bepreisungsphase ab dem 1. Januar 2026. Der Vollzug erfolgt durch das Zollamt Österreich. Der Antrag beinhaltet auch CBAM-Berichtspflichten, Zulassungsregeln für CBAM-Anmelder und Sanktionszahlungen für nicht gemeldete Treibhausgasemissionen.

 

Zweites EU-Handelssystem für Emissionen

Die Novelle des Emissionszertifikategesetzes soll eine Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie umsetzen, einschließlich des angepassten Reduktionspfads für den EU-Emissionshandel (ETS) gemäß dem EU-Emissions-Reduktionsziel für 2030. Der Antrag sieht vor, die Gesamtmenge der ETS-1 Zertifikate bis 2030 um 62 % zu reduzieren, wobei jährliche Reduktionspfade von 4,3 % ab 2024 und 4,4 % ab 2028 gelten. CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr werden erstmals in das EU-ETS einbezogen.

 

Zusätzlich zum ETS-1 wird ein zweites EU-Handelssystem (ETS-2) für Emissionszertifikate eingeführt, das auf die Gebäude- und Straßenverkehrssektoren abzielt. Der Zielpfad für ETS-2 startet 2024 mit einer jährlichen Verringerung von 5,1 % in den Jahren 2025 bis 2027. Ab 2028 wird der lineare Zielpfad neu kalibriert, und der jährliche Kürzungsfaktor auf 5,38 % angehoben.

 

Um negative Auswirkungen auf Energiepreise zu minimieren, wurde eine Sonderregelung für den ETS-2 eingeführt, um bei massiv erhöhten Preisen kurzfristig Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve auf den Markt zu bringen. Bis zum Jahr 2032 sollen bis zu 65 Mrd. € aus ETS-2-Zertifikatseinnahmen für den Klima-Sozial-Fonds reserviert werden, zusätzlich zu 50 Mio. Zertifikaten aus ETS-1-Mengen.

 

Die restlichen Einnahmen werden proportional auf die ETS-2-Emissionen der EU-Mitgliedstaaten verteilt. Die nationale Behörde für den ETS-2-Vollzug in Österreich wird das Amt für nationalen Emissionshandel im Zollamt Österreich sein.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen verdeutlichen das Engagement Österreichs für eine nachhaltige Umweltpolitik und die Umsetzung wichtiger EU-Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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