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AT: ÖVP fordert Untersuchungsausschuss zu "Rot-Blauem Machtmissbrauch"

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Untersuchung soll zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in SPÖ- und FPÖ-Regierungszeiten klären

Wien – Am Ende der heutigen Nationalratssitzung hat die ÖVP die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" beantragt. Der Fokus dieses Ausschusses liegt auf den Regierungsbeteiligungen der SPÖ und FPÖ in den Jahren 2007 bis 2020. Insbesondere interessiert die ÖVP die Rolle der Sozialdemokraten und Freiheitlichen bei der Vergabe von Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und Aufträgen an Werbeagenturen.

 

Auch die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung sowie die Tätigkeiten ausgegliederter Rechtsträger sollen untersucht werden. Die COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) steht ebenfalls im Fokus, wobei die ÖVP prüfen möchte, ob Personen, die der SPÖ oder FPÖ nahestehen, ungerechtfertigte steuerliche Begünstigungen erhielten. Der Ausschuss soll klären, ob gesetzliche Bestimmungen umgangen oder verletzt wurden und ob dem Bund oder anderen Rechtsträgern dadurch Schaden entstanden ist.

 

Gliederung in sieben Beweisthemen:

  1. Inseratenschaltungen und Medienkooperationsvereinbarungen: Prüfung, ob die Berichterstattung durch Inserate beeinflusst wurde und ob "Kickback-Zahlungen" an SPÖ und FPÖ flossen.
  2. Umfragen, Gutachten und Studien: Untersuchung der Einflussnahme auf Vergabeverfahren zugunsten nahestehender Unternehmen und Personen sowie mögliche indirekte Partei- oder Wahlkampffinanzierung.
  3. Beauftragung von Werbeagenturen: Überprüfung von Einflussnahmen und möglichen Umgehungen oder Verletzungen von Rechtsvorschriften.
  4. Betrauung von Personen mit Leitungsfunktionen: Aufklärung über Einflussnahmen und mögliche Umgehungen oder Verletzungen von Rechtsvorschriften.
  5. COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG): Klärung des Verhaltens der Organe und Bediensteten sowie möglicher geldwerter Vorteile.
  6. Tätigkeit ausgegliederter Rechtsträger: Untersuchung der Rolle ausgegliederter Einrichtungen.
  7. Generelle Fragestellungen: Überprüfung, ob gesetzliche Bestimmungen umgangen oder verletzt wurden und ob dadurch Schaden entstanden ist.

Die Anträge der ÖVP, SPÖ und FPÖ zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses werden dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser muss innerhalb von acht Wochen die formale Korrektheit prüfen und die Zusammensetzung des Ausschusses festlegen. Danach können die Beratungen aufgenommen werden. Die beiden heute eingebrachten Untersuchungsausschüsse werden aufgrund des nahenden Endes der Legislaturperiode nicht die vorgesehenen 14 Monate für ihre Tätigkeit ausschöpfen können. Bei Auflösung des Nationalrats vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode muss der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme beenden und Bericht erstatten.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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