DMZ – JUSTIZ ¦ Sarah Koller ¦
KOMMENTAR
Die lang ersehnte Aufarbeitung der Corona-Pandemie, insbesondere im Kontext der Querdenker-Bewegung, nimmt endlich Fahrt auf. Nach Monaten des Wartens werden nun erste Fortschritte sichtbar, insbesondere im Bereich der Justiz, die sich zunehmend unbeeinflusst von Querdenker-Ideologien zeigt.
Zwei aktuelle Fälle verdeutlichen, dass die Gerichte sich von Fakten leiten lassen und nicht von absurden Meinungen und Theorien.
Fall 1: EGMR urteilt gegen Demonstrationsverbot in der Schweiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, nicht auf die Klage von Genfer Gewerkschaften gegen das Demonstrationsverbot während der Corona-Pandemie in der Schweiz einzutreten. Die Große Kammer des EGMR urteilte am Montag, dass die Beschwerde der Genfer Gemeinschaft für gewerkschaftliche Aktion unzulässig sei. Im März des vorherigen Jahres hatte die erste Kammer des EGMR das Demonstrationsverbot als Verstoß gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beurteilt. Allerdings entschied die Große Kammer nun, dass die Organisation, als sie sich an den EGMR wandte, in der Schweiz noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft hatte.
Grand Chamber Judgment Communauté genevoise d'action syndicale (CGAS) v. Switzerland - Anti-COVID measures banning public events in Switzerland in 2020https://t.co/R4nU1e7IJU#ECHR #CEDH #ECHRpress pic.twitter.com/enMAta8hEI
— ECHR CEDH (@ECHR_CEDH) November 27, 2023
Fall 2: Prozess gegen Rüdiger B. wegen Holocaust-Verharmlosung
Der ehemalige Berliner Berufsschullehrer Rüdiger B. steht wegen Holocaust-Verharmlosung vor Gericht. In Youtube-Videos verglich er die Bundesregierung mit dem NS-Regime und zog Parallelen zwischen der Corona-Impfung und dem Holocaust.
Der Prozessauftakt war geprägt von polemischen Reden des Angeklagten und seines Anwalts Tobias Gall, der in der AfD aktiv ist. Rüdiger B. hatte bereits seinen Job verloren und war fristlos gekündigt worden. Im aktuellen Prozess wegen Volksverhetzung hatte er einen ersten Strafbefehl nicht akzeptiert.
Der Prozess wird am 4. Januar fortgesetzt.
Es bleibt zu hoffen, dass die Mühlen der Justiz weiterhin in die richtige Richtung mahlen und einen Zahn zulegen können. Die klaren Signale der Gerichte in diesen beiden Fällen geben Anlass zu Optimismus, dass die Aufarbeitung der Querdenker-Pandemie voranschreitet und die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Vernunft triumphieren werden.