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Bern - Die steigenden Mieten in der Schweiz haben die Aufmerksamkeit des Bundesrats erregt. Am 22. November 2023 beschloss er, durch gezielte und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen einen Beitrag zur Dämpfung dieser Entwicklung zu leisten. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verordnungsrevision vorzubereiten. Gleichzeitig soll wissenschaftlich überprüft werden, ob das bestehende Modell für Mietzinsanpassungen noch zeitgemäß ist.
Faktoren für steigende Wohnkosten
In der Schweiz führen verschiedene Faktoren zu steigenden Wohnkosten. Der Referenzzinssatz, der den Hypothekarzinsen folgt, spielt eine Schlüsselrolle in bestehenden Mietverhältnissen. Obwohl dieser Satz seit seiner Einführung vor 15 Jahren lange gesunken ist, werden nach einer ersten Erhöhung am 1. Juni 2023 weitere Anstiege erwartet. In Kombination mit anderen Kostenfaktoren wie der allgemeinen Teuerung könnten sich Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent innerhalb kurzer Zeit ergeben.
Maßnahmen des Bundesrats
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Bundesrat das WBF, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen auszuarbeiten. Diese sollen eine mietzinsdämpfende Wirkung erzielen und die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen, ohne übermäßig in Vertragsverhältnisse einzugreifen oder Investitionen in das Wohnungsangebot zu hemmen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten:
- Teuerungsausgleich auf Eigenkapital reduzieren: Der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital soll von 40 Prozent auf den Wert gemäß Mietzinsmodell (28 Prozent) reduziert werden (Artikel 16 VMWG).
- Nachweis des effektiven Ausmaßes von Kostensteigerungen: Die pauschale Weitergabe der allgemeinen Kostensteigerungen soll nicht mehr zulässig sein. Stattdessen muss das effektive Ausmaß nachgewiesen werden (Artikel 12 VMWG).
- Erweiterung des Mitteilungsformulars: Das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses soll um den zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzt werden (Artikel 19 Absatz 3 VMWG).
- Hinweis bei Mietzinserhöhungen: Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen soll um einen Hinweis ergänzt werden, dass bei der Anfechtung auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können (Artikel 19 Absatz 1 VMWG).
Für diese Verordnungsanpassungen ist im kommenden Sommer eine Vernehmlassung geplant.
Überprüfung des Mietzinsmodells
Zusätzlich beauftragte der Bundesrat das WBF mit einer wissenschaftlichen Studie zur Überprüfung des geltenden Mietzinsmodells. Dieses Modell, vor über 40 Jahren entwickelt, bildet die Grundlage für die Regeln der Mietzinsgestaltung und -anpassung.
Herausgeber:
Der Bundesrat
Link zur offiziellen Website
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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