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Bern - Im Auftrag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ziehen zwei externe Studien Bilanz über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023 (NAP). Das EDA und WBF werden den NAP gestützt auf die Erkenntnisse der Studien für die nächsten vier Jahre aktualisieren. Die Förderung von Menschenrechten in wirtschaftlichen Tätigkeiten ist ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
Das EDA und WBF koordinieren gemeinsam den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2020–2023. Ziel des NAP ist es, die Menschenrechte in wirtschaftlichen Aktivitäten des Bundes und des Privatsektors zu schützen. Der NAP unterstützt Unternehmen durch Schulungen, Sensibilisierungsveranstaltungen und praktische Hilfsmittel bei der Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung.
Leistungsbilanz für Bund und Unternehmen
Um Rechenschaft über die bisherige Umsetzung des NAP abzulegen und Optimierungspotenzial zu identifizieren, beauftragten das EDA und WBF ein Konsortium mit der Evaluation des NAP. Der Evaluationsbericht bekräftigt die Relevanz des NAP als Instrument zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und zeigt auf, dass die geplanten Maßnahmen weitgehend umgesetzt wurden. Die Empfehlungen der Evaluation geben Hinweise zur Weiterentwicklung und Verbesserung des NAP.
Zusätzlich analysierten das EDA und WBF die Umsetzung der Sorgfaltsprüfungsverfahren zur verantwortungsvollen Unternehmensführung durch Schweizer Unternehmen. Der Bericht zeigt, dass Schweizer Unternehmen bestimmte Sorgfaltsprüfungsmaßnahmen umsetzen und unterstreicht den Bedarf einer systematischen Anwendung dieser Maßnahmen im Einklang mit internationalen Standards. Konkrete Empfehlungen für den Bund zeigen auf, wie weitere Fortschritte erzielt werden können.
Aktualisierung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“
Die Förderung der Menschenrechte und verantwortungsvollen Unternehmensführung sind wichtige Pfeiler der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik. Der Bundesrat beauftragte am 15. November 2023 das EDA und WBF mit der Aktualisierung des NAP für die nächste Legislaturperiode 2024–2027. Die beiden Departemente werden sich dabei auf die Erkenntnisse der beiden Studien stützen und erneut Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft einbeziehen.
Links/Dokumente:
- Bericht „Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023“
- Stellungnahme des EDA und WBF zum Bericht „Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023“
- Bericht „Studie zur Umsetzung der Instrumente zur Sorgfaltsprüfung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung bei Schweizer Unternehmen“
- Stellungnahme des EDA und WBF zum Bericht „Studie zur Umsetzung der Instrumente zur Sorgfaltsprüfung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung bei Schweizer Unternehmen“
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html
Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch
NAP-Studien und Stellungnahmen
- Bericht über die Evaluation des Nationales Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023 (PDF, 1 MB, 17.11.2023)
- Bericht über die Studie zur Umsetzung der Instrumente der verantwortungsvollen Unternehmensführung (PDF, 12 MB, 17.11.2023)
- Stellungnahme des EDA und WBF zur Evaluation des Nationalen Aktionsplans zu Wirtschaft und Menschenrechten 2020-2023 (PDF, 1 MB, 17.11.2023)
- Stellungnahme des EDA und WBF zur Studie zur Umsetzung der Instrumente zur Sorgfaltsprüfung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (PDF, 924 kB, 17.11.2023)
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