DMZ – JUSTIZ ¦ Sarah Koller ¦
In einer aktuellen Gerichtsverhandlung am Donnerstag hat das Landgericht Düsseldorf über diverse Klagen bezüglich möglicher Schäden durch Corona-Impfungen entschieden. Dabei wies das Gericht drei Klagen gegen den Impfstoffhersteller Biontech ab.
Die Richter betrachten die Impfstoffe als zugelassene Arzneimittel, die alle erforderlichen Prüfverfahren der Behörden erfolgreich durchlaufen haben. Die Kläger konnten nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend darlegen, dass ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe vorliegt oder dass eine unzureichende Information über mögliche Nebenwirkungen gegeben wurde. Daher sah das Gericht keinen Grund für berechtigte Zweifel.
Hinsichtlich des Impfstoffs von Moderna wurde ein Versäumnisurteil gefällt, da die Klägeranwälte keinen Antrag stellten, aufgrund unzureichender Informationen zum Herstellungs- und Zahlungsprozess des Impfstoffs. Dieser Fall wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut vor das Landgericht kommen.
Die Kläger, drei Frauen und ein Mann aus Düsseldorf, Kaarst und Meerbusch, behaupten, aufgrund einer Corona-Schutzimpfung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten zu können. Sie fordern von Biontech insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und über 30.000 Euro materiellen Schadenersatz sowie von Moderna fast 150.000 Euro. Nach dem Urteil kündigten die Klägeranwälte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht zu gehen.
Gemäß dem Arzneimittelgesetz ist der Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Impfstoff schädliche Wirkungen hat, die "über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen". Die Kläger behaupten, dass die Impfungen bei ihnen zu Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken geführt hätten.
Ein Abschlussbericht des Paul-Ehrlich-Instituts im März 2023 zu Corona-Impfschäden listet Herzkrankheiten, Sinusvenenthrombose, Blutgerinnsel, Gesichtslähmung, Guillain-Barré-Syndrom und den Hörschaden Tinnitus auf. Die Anzahl der Verdachtsfälle lag bei mehr als 192 Millionen Covid-19-Impfungen bundesweit bei weniger als einem Fall pro 100.000 Impfungen.
Die Anerkennung eines Zusammenhangs vor Gericht hängt stark von medizinischen Gutachten ab. Diese haben jedoch das Problem, dass Corona-Impfungen im Vergleich zu anderen Impfungen noch zu neu sind, um eine Erkrankung eindeutig zuzuordnen.
Selbst wenn die Schäden mögliche Impffolgen sind, kommt es immer auf den Einzelfall an. In einigen deutschen Gerichten wurden ähnliche Verfahren abgewiesen. Rechtsanwalt Moritz Deiters von der Kölner Kanzlei Brinkmann empfiehlt als Alternative zu zivilrechtlichen Klagen gegen Hersteller die Geltendmachung eines "Aufopferungsanspruchs" auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Hierbei wird argumentiert, dass die Impfung zum Wohl aller erfolgte und eine Schädigung unter Umständen entschädigt oder versorgt werden sollte. Voraussetzung ist jedoch, dass der vermutete Impfschaden mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Impfung ausgelöst wurde.
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