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Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich auf bedeutende Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre geeinigt. Insbesondere stromintensive Produzenten und das produzierende Gewerbe werden von einem umfassenden Strompreispaket profitieren.
Die geplante Senkung der Stromsteuer soll gesetzlich für die Jahre 2024 und 2025 verankert werden, mit einer möglichen Verlängerung um weitere drei Jahre bis 2028, sofern eine entsprechende Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt nachgewiesen werden kann. Die Bundesregierung wird nun zügig auf den Gesetzgeber zugehen, um die Maßnahmen zeitnah zu beschließen.
Bundeskanzler Olaf Scholz betonte: „Diese Nachricht ist äußerst positiv für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Bundesregierung entlastet das produzierende Gewerbe nachhaltig bei den Stromkosten. Durch die drastische Senkung der Stromsteuer, die Stabilisierung der Netzentgelte und die Fortführung der Strompreiskompensation werden Unternehmen im nächsten Jahr allein um bis zu 12 Milliarden Euro entlastet. Dies sichert nicht nur kurzfristig Planungssicherheit, sondern befreit Unternehmen auch von Bürokratie. Entscheidend bleibt, den Ausbau erneuerbarer Energien und Stromnetze konsequent voranzutreiben, wie im Deutschland-Pakt mit über 100 konkreten Maßnahmen festgelegt.“
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck ergänzte: „Die Einigung schafft einen verlässlichen Rahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, von mittelständischen Betrieben bis zu großen Konzernen. Das Strompreispaket bildet eine Brücke für die besonders energieintensive Industrie und das produzierende Gewerbe in den nächsten Jahren. Für viele energieintensive Betriebe entsteht so eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Senkung der Stromsteuer kommt einer breiten Palette von Unternehmen zugute. Das sind bedeutende Fortschritte.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner hob hervor: „Die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand steht im Fokus der Bundesregierung. Mit der Senkung der Steuerlast für energieintensive Produktionsbetriebe setzen wir auf eine marktwirtschaftliche Lösung. Alle Maßnahmen sind im Rahmen der Schuldenbremse finanziert. Das Strompreispaket ist ein weiterer Schritt, um die deutsche Wirtschaft auf einen nachhaltigen Erfolgspfad zu führen.“
Das Strompreispaket umfasst mehrere Schlüsselelemente. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle produzierenden Unternehmen erheblich gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b des Stromsteuergesetzes von aktuell 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh gesenkt. Diese Stromsteuersenkung ersetzt den bisherigen Spitzenausgleich und kommt damit allen Unternehmen im produzierenden Gewerbe zugute. Unternehmen, die bisher vom Spitzenausgleich profitierten, entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zusammenhang mit diesem Ausgleich.
Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im KTF, die für etwa 350 international wettbewerbsintensive Unternehmen gelten, werden nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern auch durch den Wegfall des sogenannten Selbstbehalts weiter ausgeweitet. Dies gilt auch für die bestehende Regelung zum „Super-Cap“, die für etwa 90 besonders stromintensive Unternehmen gilt. Diese Entlastung wird ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgesetzt und durch den Wegfall des Sockelbetrags erweitert. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden Unternehmen von den Kosten entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.
Das Strompreispaket wirkt als zusätzliche Maßnahme zu den bereits beschlossenen Entlastungen bei den Energiepreisen für Bürgerinnen und Bürger sowie die gesamte Wirtschaft (Abschaffung der EEG-Umlage; erneuter Zuschuss zu den Netzentgelten 2024).
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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