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AT: Vereinbarung zwischen Bund und Wien zur Deckung der Realkosten für die Grundversorgung

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Wien – Die Grundversorgung steht vor vielfältigen Herausforderungen, wie in einer Regierungsvorlage über eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien dargelegt wird (2272 d.B.). Zum einen könnte die steigende Anzahl von Menschen, die Unterstützung benötigen, aufgrund zahlreicher Krisenherde und anhaltender Migrationsströme zu einer immer größeren Herausforderung in der Grundversorgung führen. Zum anderen machen Preissteigerungen im Energiebereich, bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern den Betrieb von Betreuungseinrichtungen für die Trägerorganisationen immer weniger leistbar.

 

Um sicherzustellen, dass das Angebot an Unterkünften nachhaltig aufrechterhalten werden kann, soll es dem Land Wien, auf das 35-45 % aller Grundversorgten entfallen, ermöglicht werden, berechtigte Kosten anteilig erstattet zu bekommen. Das Ziel dieser Vereinbarung ist die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Grundversorgung für alle vulnerablen Personen, die in organisierten Unterkünften und in Einrichtungen der Pflege, Betreuung, der Behinderten- und der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, sowie für hilfsbedürftige fremde Personen.

 

Konkret geht es darum, die Differenzbeträge zwischen den verrechneten Kostenhöchstsätzen aus der Grundversorgungsvereinbarung und den tatsächlich entstandenen Kosten einschließlich aller Steuern und Abgaben zu decken. Diese Differenzbeträge sollen zwischen dem Bund und dem Land Wien im Verhältnis von sechs zu vier aufgeteilt werden, sofern sie 100 % der Betreuungsquote des Landes Wien abdecken. Der Bund übernimmt die Kosten in voller Höhe, wenn die Betreuungsquote überschritten wird. Laut der Vereinbarung hat Wien seine Quote bis zum 6. Juni 2023 auf 180-195 % übererfüllt. Im Gegenzug wird Wien zu 40 % an den Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung beteiligt, basierend auf dem anteiligen Bevölkerungsschlüssel.

 

Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2026 befristet sein, und die Verrechnung der Realkosten soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 für die Unterbringung vulnerabler Personengruppen und ab dem 1. Januar 2024 für organisierte Unterbringung beginnen. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe geplant, bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter beider Vertragsparteien. Diese Gruppe wird sich mit der Auslegung, Verrechnung und Prüfung der Kosten, der Überwachung der Tarifvereinbarungen, der Evaluierung und der partnerschaftlichen Lösung von Problemen befassen. Ab dem 1. Juni 2024 wird diese Gruppe auch die Auswirkungen der Vereinbarung evaluieren.

 

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und Wien zielt darauf ab, die Grundversorgung für vulnerable Personen in einer Zeit wachsender Herausforderungen und steigender Kosten aufrechtzuerhalten und eine nachhaltige Lösung für die Deckung der Realkosten zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Unterstützung und Betreuung dieser Personengruppen in der Zukunft.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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