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CH: Schweiz hebt Steuerbefreiung für Elektroautos ab 2024 auf

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.

 

Seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 waren Elektroautos von dieser Steuer befreit. Dies geschah mit dem Ziel, Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen. Mit dem rasanten Wachstum der Elektromobilität hat sich diese Ausgangslage jedoch stark verändert. Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos fast versechsfacht, und im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30.400 Elektroautos eingeführt. Dies führt zu spürbaren Steuerausfällen in Millionenhöhe.

 

Die Aufhebung der Steuerbefreiung ab 2024 hat zur Folge, dass Elektroautos dem normalen Steuersatz von 4 Prozent unterstellt werden. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Ab dem Jahr 2025 wird die Preisparität zwischen Elektroautos und konventionellen Fahrzeugen erwartet, was ohne Preisaufschläge für den Verbraucher und staatliche Subventionen möglich sein sollte.

 

In der Vernehmlassung sprach sich eine klare Mehrheit für die Änderung aus. Die Regierung betont, dass die Steuerbefreiung angesichts des gestiegenen Anteils von Elektroautos an den Gesamtimporten und der Annäherung der Preise nicht mehr notwendig ist. Die künftige Besteuerung von Elektroautos wirkt sich positiv auf den gesamten Bundeshaushalt aus und entlastet diesen um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr.

Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung den Steuerausfällen begegnen und die Einlagen für den NAF sicherstellen, was im Interesse der Schweizer Straßeninfrastruktur liegt.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

Eidgenössisches Finanzdepartement

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