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CH: Bundesrat erneuert Zielvorgaben für Sprachgemeinschaften und Geschlechter in Leitungsorganen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Zielvorgaben für die Vertretung der Sprachgemeinschaften und Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der bundesnahen Unternehmen und Anstalten erneuert. Diese Vorgaben treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Der Bundesrat beabsichtigt, eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften und Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der bundesnahen Unternehmen und Anstalten sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden Vorgaben überprüft und in der Sitzung vom 1. November 2023 erneuert. Diese Bestimmungen gelten für die obersten Leitungsorgane gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Kaderlohnverordnung. Die jährliche Entwicklung wird im Kaderlohnreporting des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte dargestellt.

 

Die bisher geltenden unbefristeten Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften werden beibehalten, da sich die Verteilung der Landessprachen in der Schweiz seit 2021 nicht wesentlich verändert hat. Die Sprachgemeinschaften sollen folgendermaßen vertreten sein: Deutsch 62,2 Prozent, Französisch 22,9 Prozent, Italienisch 8,0 Prozent und Rätoromanisch 0,5 Prozent.

 

In Bezug auf die Geschlechterverteilung wird grundsätzlich eine Parität angestrebt. Aufgrund dessen, dass 85 Prozent der bundesnahen Unternehmen und Anstalten derzeit eine ungerade Anzahl von Verwaltungsrats- und Institutsratsmitgliedern aufweisen, kann die Parität (50 Prozent) rein rechnerisch nicht erreicht werden. Eine ausgewogene Geschlechterverteilung ist daher je nach Gremiumsgröße bereits bei einem Geschlechteranteil von 40 Prozent erreicht. Daher wird die bisherige Zielvorgabe für die Geschlechterverteilung von 40 Prozent beibehalten und soll bis Ende 2027 erreicht werden. Mit dieser Zielvorgabe stellt der Bund höhere Anforderungen an bundesnahe Unternehmen und Anstalten als börsenkotierte Unternehmen, für die ein Richtwert von 30 Prozent für die Geschlechterverteilung gilt. Damit setzt der Bund seine Vorbildfunktion weiterhin um.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidg. Personalamt

http://www.epa.admin.ch

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