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Bern - Am Treffen der Nationalen Sicherheitsberater in Malta unterstrich der Vertreter der Schweiz, Botschafter Gabriel Lüchinger, dass die Schweiz weiterhin den Prozess für einen Frieden in der Ukraine unterstützt. Im Zentrum der Konferenz, an der rund 90 Staaten aus allen Kontinenten sowie die EU teilnahmen, standen die Grundsätze der Friedensformel des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj sowie die Diskussion verschiedener Aspekte für deren Umsetzung.
Die Schweiz setzt ihre Mitarbeit an der Gestaltung einer Zukunftsperspektive für die Ukraine fort. Am Treffen der Nationalen Sicherheitsberater zahlreicher Staaten in Malta unterstrich Gabriel Lüchinger, Chef der Abteilung Internationale Sicherheit (AIS) im EDA, dass sich die Schweiz «für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine im Einklang mit der UNO-Charta und dem Völkerrecht» einsetzt. An der von Malta und der Ukraine organisierten Konferenz stand die so genannte 10-Punkte-Friedensformel im Zentrum.
Die Friedensformel war Ende 2022 vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj lanciert worden und formuliert verschiedene Grundsätze für einen dauerhaften Frieden in der Ukraine. So sollen unter anderem Aggression bestraft, Leben geschützt sowie Sicherheit und territoriale Integrität der Ukraine wiederhergestellt werden. Die Schweiz begrüßt die Initiative grundsätzlich, wie jedes Vorhaben, das als Basis für einen Verhandlungsprozess hin zu einem nachhaltigen Frieden dienen kann.
Die Friedensformel wird nicht nur auf Ebene der Nationalen Sicherheitsberater thematisiert. Regelmässige Treffen finden auf Botschafterebene in Kyjiw (Kiew) statt. Einzelne Aspekte werden seit Sommer 2023 in mehreren Arbeitsgruppen erörtert. Die Schweiz nimmt an der Arbeitsgruppe «Nukleare Sicherheit» teil und hat ihre Bereitschaft erklärt, sich in den Gruppen «Ernährungssicherheit» und «Bestätigung des Kriegsendes» zu engagieren. In der Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit ist die Schweiz bestrebt, die Arbeit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Schweizer Unterstützung im Bereich nukleare Sicherheit zu ergänzen. «Angriffe auf nukleare Einrichtungen, die zivilen Zwecken dienen, verletzen die Grundsätze der UNO-Charta, des internationalen Rechts respektive der Genfer Konventionen und der Statuten der IAEA», unterstrich Gabriel Lüchinger. Die von ihm geleitete Abteilung Internationale Sicherheit des EDA vertritt die Schweiz in dieser Arbeitsgruppe.
Die Mitarbeit der Schweiz im Rahmen der Friedensformel ergänzt die Maßnahmen, die der Bund bislang zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen und zur Gestaltung der Zukunft der Ukraine umsetzt. So wurde mit der Ukraine im Juli 2022 in Lugano der politische Wiederaufbauprozess auf breiter Basis lanciert. Der Bund setzt sich außerdem für die strafrechtliche Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen wie etwa Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der Aggression sowie die Suche und Identifikation vermisster Personen ein.
Im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit leistet der Bund humanitäre Hilfe und hat bestehende Projekte der Entwicklungszusammenarbeit auf den neuen Kontext angepasst. Seit Ausbruch des Krieges hat er die Bevölkerung in der Ukraine mit über 350 Mio. Franken unterstützt.
Am 29. September 2023 hat der Bundesrat außerdem Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken für die humanitäre Minenräumung genehmigt. Der Betrag wird zu gleichen Teilen vom EDA und dem VBS bereitgestellt. Die Untersuchung der betroffenen Gebiete sowie die Beseitigung von Minen und Blindgängern auf zivilen Gebieten ist eine zentrale Voraussetzung für den Wiederaufbau der Ukraine, namentlich für die Landwirtschaft.
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
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