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Bern - Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat nach den eidgenössischen Wahlen bei Qualitätskontrollen einen Fehler in seiner Wahlstatistik entdeckt, der die Berechnung der nationalen Parteistärken betrifft. Die Korrektur der Parteistärken hat jedoch keine Auswirkungen auf die kantonalen Wahlergebnisse, die Sitzverteilung oder die gewählten Nationalräte. Bundesrat Alain Berset wurde umgehend über den Fehler informiert und hat eine Überprüfung der Prozesse angeordnet.
Nach den Wahlen führt das BFS standardmäßig vertiefte Kontrollen der veröffentlichten Daten und Statistiken durch. Bei diesen Prüfungen wurde festgestellt, dass die Berechnung der nationalen Parteistärken 2023 fehlerhaft war und die veröffentlichten Werte korrigiert werden müssen. Die Korrektur beeinflusst nicht die kantonalen und kommunalen Wahlergebnisse, die Sitzverteilung oder die gewählten Nationalräte, da diese von den Kantonen geliefert wurden.
Fehler bei der Berechnung in drei Kantonen
Der Fehler in der Berechnung der nationalen Parteistärken ist auf eine fehlerhafte Programmierung im Datenimportprogramm für die Kantone AI, AR und GL zurückzuführen. Diese Kantone haben aufgrund ihrer geringeren Bevölkerungszahl jeweils nur einen Nationalratssitz, und ihre Daten werden in einem anderen Format geliefert als die übrigen Kantone. Bei der Verarbeitung dieser Daten wurde der Fehler gemacht.
Das fehlerhafte Programm führte zu einer Mehrfachzählung (drei- bis fünffach) der abgegebenen Stimmen für die Parteien in den drei genannten Kantonen. Dadurch wurden diesen Parteien zu viele Stimmen zugeordnet, was sich in einer zu hohen nationalen Parteistärke für SVP, Mitte und FDP niederschlägt. Die Korrektur der Werte führt zu einer Senkung der nationalen Parteistärken dieser Parteien, wobei sich die Stärke der anderen Parteien entsprechend anpasst.
Eingeleitete Maßnahmen
Das BFS informierte umgehend nach Bestätigung des Fehlers Bundesrat Alain Berset. Dieser hat eine Administrativuntersuchung angeordnet, um die Prozesse gemeinsam mit dem BFS zu analysieren und zu verbessern. Das BFS bedauert den Fehler außerordentlich und nimmt den Vorfall sehr ernst. Die nun korrigierten Statistiken wurden mehrfach überprüft. Künftig werden die Prozesse in diesem sensiblen Statistikbereich angepasst, einschließlich einer umfassenderen automatisierten Plausibilitätsprüfung der Berechnungen, zusätzlichem Kontrollpersonal am Wahltag und einer integralen Überprüfung der Abläufe und Kontrollmodalitäten insgesamt.
Nationalratswahlen und kantonale Datenübermittlung an den Bund
Bei den eidgenössischen Wahlen ist das BFS für die Erstellung der Wahlstatistik verantwortlich. Dies umfasst das Sammeln, Aufbereiten und Veröffentlichen der Ergebnisse am Wahltag. Nach der Auszählung in den Kantonen werden die kantonalen Resultate aggregiert, und die nationalen Parteistärken als Statistik werden veröffentlicht. Die statistischen Berechnungen erfolgen weitgehend automatisiert.
Die Bundeskanzlei organisiert die Nationalratswahlen auf Bundesebene gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Kantone sind für die korrekte und gesetzeskonforme Durchführung der Wahlen in ihrem Gebiet und die Ermittlung der kantonalen Resultate verantwortlich. Sie verteilen die Sitze auf die Wahllisten der Parteien und bestimmen die Gewählten. Die definitiven Ergebnisse werden nach Ablauf der Rekursfrist in den Kantonen an die Bundeskanzlei übermittelt, die den Wahlbericht des Bundesrates erstellt und bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments vorlegt.
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