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CH: Pauschalabzug in der Invalidenversicherung: Höhere Renten und bessere Bewertung von Invalidität

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) beschlossen, um die Bemessung des Invaliditätsgrades zu verbessern.

 

Diese Änderung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und führt zu höheren IV-Renten und vermehrten Umschulungen. Der Invaliditätsgrad (IV-Grad) bestimmt die Höhe einer IV-Rente, und bisher wurden hypothetische Löhne als Grundlage herangezogen, was zu Kritik führte. Die neuen Regeln sehen einen Pauschalabzug von 10% vor, um die realen Arbeitsmarktbeschränkungen für Menschen mit Invalidität besser zu berücksichtigen.

 

Die Änderung der IV-Verordnung wurde aufgrund einer Motion (Motion 22.3377) verabschiedet, die die Einführung einer Bemessungsgrundlage für den IV-Grad vorschrieb, die die Einkommensrealität von Menschen mit Behinderung besser widerspiegelt. Die bisherige Methode verwendete Medianlohndaten aus der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (LSE-Lohntabellen), die tendenziell höhere Löhne darstellten, als Menschen mit Behinderungen realistisch verdienen können.

 

Mit der Einführung des Pauschalabzugs von 10% wird nun ein realistischeres Bild der Einkommensmöglichkeiten von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschaffen. Die Änderung betrifft nicht nur neue Rentenfälle, sondern auch bereits laufende Renten, die innerhalb von drei Jahren nach den neuen Regeln überprüft werden müssen. Dies betrifft schätzungsweise 30.000 Rentnerinnen und Rentner mit einem IV-Grad von weniger als 70%.

 

Die Neuerung wird voraussichtlich zu Mehrkosten in der Invalidenversicherung von 82 Millionen Franken pro Jahr führen. Zusätzlich werden auch mehr Menschen Anspruch auf Umschulungen haben, was zu zusätzlichen Kosten von 40 Millionen Franken führen könnte. In Bezug auf die Ergänzungsleistungen (EL) ergeben sich Einsparungen und Mehrausgaben, was zu jährlichen Mehrkosten von 14 Millionen Franken führen wird.

 

Diese Änderung zielt darauf ab, die Bewertung von Invalidität und IV-Renten fairer und realistischer zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen gerechter zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern.

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Departement des Innern

http://www.edi.admin.ch 

Bundesamt für Sozialversicherungen

http://www.bsv.admin.ch 

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