DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien - Die österreichische Justizministerin hat dem Justizausschuss eine Regierungsvorlage zur Verschärfung der Strafbestimmungen für "bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch betreffen nicht nur die Umbenennung des Tatbestands (von "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" zu "bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial"), sondern sehen auch eine Erhöhung der Strafrahmen sowie die Einführung höherer Strafdrohungen für den Besitz oder die Darstellung von "vielen" Abbildungen oder Darstellungen vor, was in den Erläuterungen als Richtwert ab etwa 30 Tatobjekten definiert wird.
Die Strafrahmen werden je nach Vergehen differenziert. Für die Herstellung und Weitergabe solcher Materialien droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger sind Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorgesehen, bzw. bis zu fünf Jahren, wenn es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen von unmündigen Personen handelt.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Schutz von Minderjährigen zu stärken und die Strafen für Straftaten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauchsmaterial zu verschärfen. Die Regierung hofft, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, solche Vergehen zu reduzieren und die Täter effektiver zu verfolgen und zu bestrafen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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