DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Der Budgetausschuss hat heute mit breiter Mehrheit - unter Ausschluss der NEOS - grünes Licht für einen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio. € an die Länder gegeben. Dieser dient als "Gebührenbremse" gegen die vollständige Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren in den Gemeinden.
ÖVP und Grüne haben außerdem eine Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne genehmigt. Beide Maßnahmen sind Teil eines aktuellen Entlastungspakets, über das bereits in der ersten regulären Nationalratssitzung der neuen Tagungsperiode am 20. September entschieden werden soll.
Ein weiterer Initiativantrag, unterstützt von allen Fraktionen außer der FPÖ, ermächtigt den Finanzminister, bis zu 100 Mio. € an Zuschüssen zugunsten der Ukraine zu gewähren. Diese Gelder dürfen nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Europäischen Union vergeben werden.
Initiativen der Opposition zu Themen wie Pensionsrückstellungen und Kinderbildung wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
150 Mio. € Zweckzuschuss an die Länder
Um die steigenden Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr in den Gemeinden zu dämpfen, wird ein Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio. € gewährt. Dieser Zweckzuschuss, vorgeschlagen von ÖVP und Grünen, soll den Gemeinden als Gegenleistung für eine begrenzte Anpassung ihrer Gebühren dienen. Der Zweckzuschuss soll im Jahr 2024 von den Ländern verwendet werden, um die Gebühren zu senken. Es ist wichtig anzumerken, dass eine Senkung nicht unbedingt eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, sondern eine Reduzierung im Vergleich zu dem, was die Gebühren ohne die "Gebührenbremse" wären.
Experten des Finanzministeriums erklärten, dass die Details, wie welche Gebühren gesenkt werden und wie das Geld auf die Gemeinden aufgeteilt wird, den Ländern überlassen bleiben. Die Maßnahme zur Dämpfung der Gebühren wurde von Wirtschaftsforschern empfohlen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Inflation leisten kann.
Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne
Eine Änderung des Energiekrisenbeitrags für fossile Energieträger wurde genehmigt, um eine höhere Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen zu ermöglichen. Der Antrag von ÖVP und Grünen zielt darauf ab, die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für das Jahr 2023 zu erhöhen, wenn der steuerpflichtige Gewinn mehr als 10 % über dem Durchschnittsbetrag liegt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Energieunternehmen entweder niedrigere Gewinne kalkulieren und somit ihre Preise senken oder den zusätzlichen Betrag an den Staat zahlen.
Bis zu 100 Mio. € Zuschüsse für die Ukraine
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU im Dezember 2022 eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine beschlossen. Im Rahmen dieser Hilfe werden bis zu 18 Mrd. € in Form von Darlehen bereitgestellt. Der heute genehmigte Initiativantrag der Koalitionsparteien ermächtigt den Finanzminister, bis zu 100 Mio. € an Zuschüssen für die Ukraine zu gewähren. Diese Zuschüsse sollen dazu beitragen, die Finanzierungslücke der Ukraine im Jahr 2023 zu schließen und berücksichtigen auch das Risiko von Zinsänderungen.
Andere Initiativen der Opposition vertagt
Initiativen der Opposition zu Themen wie Pensionsrückstellungen und Kinderbildung wurden vertagt und werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Betracht gezogen. Die NEOS forderten unter anderem, die Pensionsverpflichtungen als Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss darzustellen. Die SPÖ wiederum verlangte mehr Mittel für Kindergärten, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem ersten Lebensjahr sicherzustellen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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