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AT: Sozialausschuss bringt Neuerungen für Elternkarenz auf den Weg

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Wien – Der Sozialausschuss hat eine Novelle zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige auf den Weg gebracht. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil zu leisten sind, um die Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben gerechter zu gestalten. Die Dauer der Familienzeitbonus wird verdoppelt, und es sind Änderungen bei der Pflegefreistellung geplant. Zudem wird ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz und Pflegefreistellung eingeführt.

 

Die Novelle wurde vom Ausschuss ohne inhaltliche Änderungen ins Plenum gebracht und erhielt Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS. Oppositionsanträge zum Thema Teilzeitarbeit wurden vertagt.

Die Novelle sieht vor, dass mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil geleistet werden müssen, um den vollen Anspruch auf 24 Monate Karenz zu erhalten. Gehen nur ein Elternteil, zum Beispiel die Mutter, in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Eine Ausnahme gilt für Alleinerziehende, die bis zum zweiten Lebensjahr ihres Kindes in Karenz gehen können.

 

Der Familienzeitbonus für Väter wird auf 47,82 € pro Tag verdoppelt, um mehr Vätern die Familienzeit zu ermöglichen. Die Dauer der Familienzeit kann einmalig geändert werden, um mehr Flexibilität zu ermöglichen.

 

Änderungen sind auch bei der Pflegefreistellung geplant, die künftig auch für Personen gilt, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit pflegebedürftigen Angehörigen leben. Es wird auch eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, selbst wenn diese keine Angehörigen sind. Schriftliche Begründungen durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei Ablehnung sowie ein Motivkündigungsschutz werden für verschiedene Karenzen und Freistellungen eingeführt.

Im Gleichbehandlungsgesetz wird ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären Gründen eingeführt, auch wenn der Diskriminierungsgrund Geschlecht nicht vorliegt.

 

Die Novelle soll am 1. November 2023 in Kraft treten.

 

Die Debatte im Ausschuss war teils emotional, wobei insbesondere die Frage der Aufteilung von Karenzzeiten zwischen Eltern kontrovers diskutiert wurde. Oppositionsanträge zum Thema Teilzeitarbeit wurden vertagt.

 

Hitzige Debatte über Karenz und Kinderbetreuung

Die Debatte im Ausschuss führte zu teils hitzigen Diskussionen über die Aufteilung der Karenzzeiten und die Auswirkungen auf Mütter, Väter und Kinder. Es wurde betont, dass die Novelle darauf abzielt, die Beteiligung der Väter zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Mütter keine finanziellen Nachteile erleiden. Die Verdoppelung des Familienzeitbonus wurde als Schritt in die richtige Richtung angesehen, um mehr Väter zur Familienzeit zu ermutigen.

 

Die Gegner der Novelle kritisierten, dass die Aufteilung der Karenzzeiten dazu führen könnte, dass Mütter Karenzzeit verlieren, wenn die Väter nicht in Karenz gehen wollen. Es wurde auch betont, dass Kinder unter zwei Jahren möglicherweise noch nicht reif für eine Betreuungseinrichtung sind.

 

Die Debatte wurde schließlich emotional, als ein Abgeordneter kritisierte, dass Abgeordnete ohne eigene Kinder über Karenzzeiten entscheiden. Diese Aussage wurde von anderen Abgeordneten als unsäglich und unangebracht bezeichnet. Einige Abgeordnete forderten eine Entschuldigung, die jedoch verweigert wurde.

Die Novelle wurde letztendlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Oppositionsanträge zu Teilzeitarbeit vertagt

 

Die Ausschussdebatte behandelte auch Anträge der Opposition zur Teilzeitarbeit, die jedoch vertagt wurden. Die SPÖ forderte, dass Dienstgeber die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten melden müssen. Die NEOS sprachen sich für die Abschaffung von Teilzeitanreizen aus und forderten Strategien zur Förderung von Vollzeitbeschäftigung.

Diese Anträge wurden vertagt und sollen zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt werden.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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