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Die Schweiz und Deutschland stärken ihre Kooperation in Wettbewerbsfragen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Eine wegweisende Entwicklung steht bevor: Das bereits im November 2022 unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zwischen der Schweiz und Deutschland wird ab dem 1. September 2023 in vollem Umfang in Kraft treten.

 

Dieses bedeutende Abkommen ebnet den Weg für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt und zielt darauf ab, das Wettbewerbsrecht in grenzüberschreitenden Fällen effizienter durchzusetzen.

 

Bislang war die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten mit Deutschland von informeller Natur. Das neue Abkommen schafft nun einen rechtlichen Rahmen, der eine intensivere behördliche Zusammenarbeit ermöglicht und somit die effektive Umsetzung des Wettbewerbsrechts begünstigt. Ein konkretes Beispiel für die Neuerungen, die das Abkommen mit sich bringt, ist die Möglichkeit zur Koordination paralleler Verfahren sowie die gemeinsame Durchführung von Analysen. Darüber hinaus wird die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen erleichtert. Ein bedeutender Fortschritt besteht auch darin, dass die Wettbewerbsbehörden künftig vertrauliche Informationen miteinander austauschen können. Dabei wird der Informationsaustausch durch strenge Auflagen geschützt, um Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten zu wahren.

 

Bereits im Jahr 2013 hatte die Schweiz ein ähnliches Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet, das die Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Wettbewerbskommission und der Europäischen Kommission regelt. Dieses Abkommen diente als wichtiger Präzedenzfall und zeigt das Bestreben der Schweiz, die Kooperation im Wettbewerbsrecht auf internationaler Ebene zu stärken.

 

Die bevorstehende Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in einer zunehmend globalisierten und vernetzten Wirtschaftswelt. Diese enge Zusammenarbeit wird zweifellos dazu beitragen, faire Wettbewerbspraktiken zu fördern und die Wettbewerbslandschaft in beiden Ländern zu stärken.

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft

http://www.seco.admin.ch

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