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CH: Bundesrat lehnt Verbot bezahlter Unterschriften-Sammlung ab

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - In einer kürzlich abgehaltenen Sitzung hat der Schweizerische Bundesrat eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Neuenburg abgelehnt. Diese Gesetzesänderung hatte das Ziel, das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden zu untersagen.

 

Das Kantonsparlament von Neuenburg hatte im Jahr 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert und das bezahlte Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene im Kanton Neuenburg untersagt. Gemäß dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) müssen kantonale Ausführungsbestimmungen vom Bund genehmigt werden, um rechtskräftig zu sein. Daher reichte der Kanton Neuenburg im September 2022 ein nachträgliches Gesuch um Genehmigung der vorgenommenen Rechtsänderung ein.

 

Die jüngste Sitzung des Bundesrates führte jedoch zur Ablehnung dieser kantonalen Rechtsänderung, zumindest in Bezug auf eidgenössische Volksinitiativen und Referenden. Diese Entscheidung basiert auf Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung, der besagt, dass der Bund die Ausübung politischer Rechte auf eidgenössischer Ebene regelt, während die Kantone diese in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten regeln. In der Regel haben die Kantone die Möglichkeit, Bundesvorschriften durch eigene Bestimmungen zu ergänzen. In diesem Zusammenhang trifft diese Regelung jedoch nicht zu, da die Bundesgesetzgebung das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden explizit nicht verbietet (vergleiche dazu Pa.Iv. 22.471 und Mo. 20.3015).

 

Der Bundesrat betonte jedoch, dass die Entscheidung des Bundesrates die geltende Regelung im Kanton Neuenburg bezüglich des Verbots des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden nicht beeinflusst. Diese Regelung bleibt weiterhin gültig und anwendbar.

 

Der Entscheid des Bundesrates kann unterschiedliche Reaktionen hervorrufen, die auf verschiedenen Standpunkten in Bezug auf demokratische Beteiligung, Meinungsäußerungsfreiheit und die Rolle der Kantone im politischen Prozess basieren könnten. Einige könnten die Entscheidung des Bundesrates als Schutz der demokratischen Beteiligung begrüßen, indem sie die Möglichkeit des bezahlten Sammelns von Unterschriften als einen Weg zur Förderung der Beteiligung aller Bürger an der politischen Diskussion betrachten. Andererseits könnten Kritiker argumentieren, dass das bezahlte Sammeln von Unterschriften möglicherweise den Einfluss von finanziellen Interessen in den demokratischen Prozess einführen könnte.

 

Die Debatte über die Rolle von finanziellen Anreizen im politischen Prozess wird wahrscheinlich weitergehen, da unterschiedliche Ansichten darüber bestehen, wie sich solche Anreize auf die Integrität der demokratischen Prozesse auswirken könnten. Der Entscheid des Bundesrates wirft ein Licht auf die komplexen Abwägungen zwischen dem Schutz der politischen Beteiligung und der Vermeidung von möglichen Missbräuchen. In Anbetracht der kontinuierlichen Weiterentwicklung der demokratischen Systeme wird diese Diskussion zweifellos fortgesetzt werden.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei:

http://www.bk.admin.ch

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