DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ Sarah Koller ¦
Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, den Berufsstand der Heilpraktiker genauer unter die Lupe zu nehmen und erwägt sogar eine mögliche Abschaffung dieser Profession. Zudem wird darüber diskutiert, eine Verbotspraxis für Scharlatane einzuführen, um
die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, bei denen Heilpraktiker mit fragwürdigen Methoden und Behandlungen die Gesundheit ihrer Patienten gefährdeten. Die Bundesregierung reagiert darauf nun mit dem klaren Vorhaben, die Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen zu stärken.
Eine aktuelle Ausschreibung für ein Rechtsgutachten soll verschiedene Optionen beleuchten, darunter auch eine mögliche Angleichung der Heilpraktikerausbildung an die Standards der Medizinerausbildung. Dies könnte dazu beitragen, dass Heilpraktiker über eine fundierte und qualifizierte Ausbildung verfügen, bevor sie Patienten behandeln dürfen.
Die Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs wird ebenfalls ernsthaft in Betracht gezogen. Das Heilpraktikergesetz, das bereits seit 1939 besteht, enthält keine spezifischen Anforderungen an Ausbildung oder staatliche Prüfungen für Heilpraktiker. Dies hat zu Bedenken geführt, da keine Garantie dafür besteht, dass die Praktizierenden über das notwendige medizinische Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um sicher und effektiv zu behandeln.
Die Einführung einer Verbotspraxis für Scharlatane würde dazu beitragen, dass Personen, die ohne ausreichende medizinische Kenntnisse und Qualifikationen in der Gesundheitsbranche tätig sind, nicht mehr frei agieren können und somit keine Gefahr für die Patienten darstellen.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Die Diskussion über die Zukunft des Heilpraktiker-Berufs und die Einführung einer Verbotspraxis für Scharlatane werden in den kommenden Monaten weitergeführt, um bestmögliche Lösungen für das Gesundheitswesen in Deutschland zu finden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 22.01.2023 bekannt gegeben, dass es ein "Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen" in Auftrag gegeben hat. Dieser Schritt erfolgt nach einem vorangegangenen Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und einem darauffolgenden Diskussionsprozess mit den maßgeblichen Heilpraktikerverbänden. Dabei wurde deutlich, dass die vorhandenen Daten und Fakten zum Heilpraktikerwesen unzureichend sind. Das neue Gutachten soll diese Lücke schließen und eine fundierte Basis für weitere Entscheidungen im Bereich des Heilpraktikerwesens schaffen.
In der vergangenen Legislaturperiode war geplant, die heilpraktische Behandlung zu überprüfen, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Dafür ließ das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Rechtsgutachten erstellen, das das Heilpraktikerrecht umfassend beleuchtete. Nach diesem Gutachten fand ein Diskussionsprozess mit den Bundesländern und den Heilpraktikerverbänden statt, einschließlich des Bunds deutscher Heilpraktiker (BDH) e.V.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen haben gezeigt, dass es eine unzureichende Daten- und Faktenlage über das Heilpraktikerwesen gibt. Dies erschwert weitere Arbeiten und Entscheidungen auf diesem Gebiet. Deshalb hat das BMG nun ein zusätzliches empirisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Daten- und Faktenbasis zu verbessern und eine konkrete Problemanalyse zu ermöglichen. Damit wollen sie eine solide Grundlage schaffen, um künftige Entscheidungen zum Wohl der Patientinnen und Patienten treffen zu können.
Quelle:
- Dienstleistungen - 292843-2023 - TED Tenders Electronic Daily (europa.eu)
- https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&id=497555
- Auftragsbekanntmachung (dlr.de)
- Was genau machen Heilpraktiker – Therapien, Ausbildung, Gehalt, Berufsbild - MedizinDoc
- Psychotherapie bei Heilpraktikern: "Eine Anmaßung von Kompetenzen" | tagesschau.de
- Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht (bundesgesundheitsministerium.de)
- Auftragsbekanntmachung (bundesgesundheitsministerium.de)
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