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Bern - Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat während seiner 77. Sitzung am 12. und 13. Juli 2023 in Genf den achten periodischen Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Antifolter-Konvention der UNO überprüft. Die Schlussbemerkungen und Empfehlungen zu diesem Bericht sollen am 28. Juli 2023 veröffentlicht werden.
Der achte periodische Bericht, den die Schweiz im Mai 2019 veröffentlicht hat, gibt dem CAT einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der Antifolter-Konvention der UNO durch den Bund und die Kantone. Im Rahmen der Überprüfung präsentierte eine Delegation der Schweiz dem CAT den Bericht und informierte über die Entwicklungen seit seiner Veröffentlichung. Die Delegation bestand aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ämter im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone.
Ein Meilenstein bei der Umsetzung der Antifolter-Konvention war die Gründung der unabhängigen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (NMRI) im Mai 2023. Mit der Gründung erfüllte die Schweiz eine Empfehlung des CAT, die während der siebten Überprüfung ausgesprochen wurde. Während der Überprüfung wurden auch Entwicklungen in den Bereichen Haft, Polizei und Asyl vorgestellt. Die Delegation aus der Schweiz beantwortete anschließend Fragen der UNO-Experten zum Bericht. Basierend auf den erhaltenen Informationen wird der CAT Schlussbemerkungen und Empfehlungen formulieren, die bis zum 28. Juli 2023 an die Schweiz übermittelt werden.
Die Antifolter-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Folter zu verhindern und zu bestrafen. Alle vier Jahre müssen die Staaten dem CAT Bericht über die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Übereinkommens vorlegen. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 2. Februar 1986 beigetreten und hat seitdem acht Berichte eingereicht.
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