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Das Notrufsystem in der Schweiz soll zuverlässiger und effizienter werden. In Zusammenarbeit mit Notruforganisationen, Swisscom und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Übermittlung von Notrufen definiert.
Ein neues Referenzmodell legt dabei Standards und Leistungen fest, die von den verschiedenen Akteuren erfüllt werden müssen. Dadurch soll das Risiko von Ausfällen minimiert und die Verfügbarkeit des Notrufsystems für die Schweizer Bevölkerung erhöht werden. Das BAKOM hat das Referenzmodell am 20. Juni 2023 auf seiner Website veröffentlicht.
Im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wurde das Referenzmodell entwickelt, um das System der Notfallnummern (112, 117, 118, 144 usw.) in der Schweiz zu verbessern. Es dient als Grundlage für die Festlegung der Anforderungen an eine technische Systemführerschaft im Bereich Notrufe. Swisscom, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, die Feuerwehr Koordination Schweiz und der Interverband für Rettungswesen waren an der Erarbeitung des Referenzmodells beteiligt.
Gemäß den identifizierten Maßnahmen des Referenzmodells sollen Notrufe in erster Priorität über Mobilfunkgeräte (Handys) abgesetzt werden. Falls ein Mobilfunknetz ausfällt, übernehmen verfügbare Mobilfunknetze anderer Anbieter die Notrufübermittlung, während dies bei der Festnetztelefonie nicht der Fall ist. Zudem unterstützen die Netzbetreiber bei Notrufen über Mobilfunknetze bereits heute die gerätebasierte Standortidentifikation und eine korrekte Zustellung an die zuständige Notrufzentrale. Um die Verfügbarkeit des Notrufsystems weiter zu erhöhen, werden eine dedizierte Rückfallebene bei der Notrufvermittlung sowie ein redundanter Anschluss der Notrufzentralen durch einen zweiten Anbieter eingeführt.
Das BAKOM wird im Zuge der verbindlichen Umsetzung des Referenzmodells eine Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vorbereiten. In der Revision der FDV werden auch Bestimmungen aufgenommen, um Menschen mit Hörbehinderungen einen barrierefreien Zugang zu den Notrufen zu ermöglichen. Dies wurde in verschiedenen Motionen zur Weiterentwicklung und Digitalisierung der Schweizer Notrufe gefordert, die vom Parlament mit großer Mehrheit angenommen wurden.
Herausgeber:
Bundesamt für Kommunikation
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