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Die Bundesverwaltung verstärkt ihre Präsenz in den sozialen Medien, was grundlegende Fragen aufwirft. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen, eine Regelung zur Klärung dieser Fragen in die Vernehmlassung zu schicken. Im Mittelpunkt steht dabei der Umgang der Bundesbehörden mit Kommentaren von Nutzerinnen und Nutzern.
Bereits in seiner "Strategie soziale Medien", die am 12. Mai 2021 verabschiedet wurde, hat der Bundesrat festgelegt, dass der Umgang der Behörden mit Dialogfunktionen und Kommentaren zu ihren Beiträgen einheitlich geregelt werden soll. Nun schlägt er vor, die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) aufzunehmen.
Der Regelungsentwurf legt zum einen die Bedingungen fest, unter denen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung ein Profil in den sozialen Medien mit Kommentarfunktion betreiben dürfen. Zum anderen regelt er abschließend, welche Arten von Kommentaren von den Behörden gelöscht, verborgen oder anderweitig unterdrückt werden dürfen. Schließlich wird festgelegt, unter welchen Umständen Behörden Nutzerinnen oder Nutzer blockieren und sie von der Interaktion mit ihrem Profil ausschließen dürfen.
Der Regelungsentwurf wird einer Vernehmlassung unterzogen, die bis zum 7. Oktober 2023 läuft.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Herausgeber:
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
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