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CH: Schweiz erwägt Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 24. Mai 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen zur Kenntnis genommen und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Der vorgeschlagene Beitritt zum Übereinkommen soll Rechtssicherheit schaffen und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.

 

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Aktuell ist das Übereinkommen in der EU, Mexiko, Singapur, Montenegro und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Der Bundesrat wurde mittels einer Motion beauftragt, einen Bundesbeschluss zur Ratifikation des Übereinkommens vorzulegen. Im März 2022 wurde ein entsprechender Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, deren Ergebnisse nun vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurden. Die entsprechende Botschaft wurde für das Parlament verabschiedet.

 

Die Mehrheit der Teilnehmer der Vernehmlassung ist der Meinung, dass der Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten berechenbarer macht und für den Wirtschaftsstandort Schweiz von großer Bedeutung ist. Laut den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung ist das Übereinkommen aus einem weiteren Grund wichtig: Mehrere Kantone (BE, GE, ZH) erwägen die Schaffung von spezialisierten Gerichten für internationale Handelsstreitigkeiten. Um diesen Gerichten Relevanz zu verleihen, müssen deren Urteile im Ausland anerkannt und vollstreckt werden können. Durch den Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen wird dies ermöglicht. Die Genehmigung des Übereinkommens liegt nun beim Parlament.

 

 

 

Herausgeber/Quelle

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

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