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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 die Vernehmlassung zur Änderung der Automobilsteuerverordnung eröffnet. Ab 2024 sollen auch Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt werden. Damit will der Bundesrat dem Rückgang der Einnahmen aus der Automobilsteuer entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sichern. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport. Die Steuererhebung erfolgt dabei auf dem Importpreis und nicht auf dem Endverkaufspreis der Fahrzeuge. In der Folge wird sich der Endpreis eines Fahrzeuges somit um weniger als 4 Prozent erhöhen, selbst wenn die Steuer voll an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würde. Der Steuerertrag ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugewiesen. Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 gestützt auf die Automobilsteuerverordnung von dieser Steuer befreit. Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen.
Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage inzwischen verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten steuerbefreiten Elektroautos von etwa 8 000 auf über 45 000 fast versechsfacht. Ihr Anteil an den gesamten Autoimporten betrug im Jahr 2022 knapp 20 Prozent. Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung werden die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf zwei bis drei Milliarden Franken geschätzt.
Nicht Teil dieser Vorlage ist die geplante Abgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken neben den Einnahmen aus der Automobilsteuer auch diejenigen der Mineralölsteuer. Der Bundesrat will diese Abgabe bis spätestens 2030 in Kraft setzen.
Änderung der Automobilsteuerverordnung
Mit der vorgesehenen Änderung der Automobilsteuerverordnung will der Bundesrat den Steuerausfällen zulasten des NAF entgegenwirken. Ziel ist es, die Befreiung der Elektroautos von der Automobilsteuer per 1. Januar 2024 aufzuheben und Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von 4 Prozent zu unterstellen. Die Steuerbefreiung als Förderinstrument ist angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise aus Sicht des Bundesrates nicht mehr notwendig.
Eine künftige Besteuerung von Elektroautos würde sich gleichzeitig positiv auf den gesamten Bundeshaushalt auswirken: Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den NAF wieder ansteigen, können die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden. Dadurch wird der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat. Um den Voranschlag 2024 auszugleichen und die Defizite in den Finanzplanjahren zu verringern, hat der Bundesrat am 25. Januar und am 15. Februar 2023 verschiedene Eckwerte und Maßnahmen festgelegt.
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch
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