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CH: Mehr Transparenz beim Verkauf und Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Wer beruflich Pflanzenschutzmittel verwendet, muss dies ab dem Jahr 2025 digital erfassen. Die Vorgabe gilt ebenso für alle, die mit Pflanzenschutzmitteln oder Dünger und Kraftfutter handeln.

 

Gesetzlich festgelegt wurde diese sogenannte Mitteilungspflicht 2021 vom Parlament. Sie ist Bestandteil der Parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) setzt diese Mitteilungspflicht nun mit der digitalen Plattform digiFLUX um. Ab heute informiert das BLW regelmässig über das Projekt.

 

Die Vorgabe gilt ab 2025 für alle Betriebe, Organisationen und Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel einsetzen oder mit Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmitteln handeln. Erfasst werden diese Angaben digital auf der neuen Webplattform digiFLUX.

 

Damit alle Betroffenen die Entwicklung dieses Projekts zeitnah verfolgen können, stellt das BLW ab dem 28. Februar 2023 eine Online-Informationsplattform zur Verfügung. Zudem wird regelmässig ein Newsletter zum Projekt verschickt. Interessierte können sich jetzt anmelden, um sich über den Fortschritt des Projekts Schritt für Schritt zu informieren.

 

Alle Informationen zu digiFLUX sind ab sofort unter www.digiflux.info abrufbar. 

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

http://www.wbf.admin.ch 

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