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Der Bundesrat will die Patientensicherheit in der Transplantationsmedizin mit einem flächendeckenden Vigilanzsystem weiter erhöhen und den Vollzug optimieren. Zudem sollen die rechtlichen Grundlagen für Überkreuz-Lebendspenden im Transplantationsgesetz verankert werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Bereits heute sind Qualität und Sicherheit der Transplantationen in der Schweiz auf hohem Niveau. Es gelten strenge Anforderungen und alle Schritte von der Spende bis zur Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen müssen dokumentiert werden.
Bisher hat jedoch eine Meldepflicht für schwerwiegende Zwischenfälle und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen gefehlt. Diese Meldepflicht soll nun eingeführt werden.
Der Bundesrat will dazu ein Vigilanzsystem aufbauen, wie es auch in anderen Bereichen besteht, etwa bei Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Damit kann die Qualität der Organe, Gewebe und Zellen besser überwacht und das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gesenkt werden. Vorgesehen sind ein neues elektronisches System, in dem die Meldungen aus den Bereichen Organe, Gewebe und Blut-Stammzellen zentral erfasst und bearbeitet werden, sowie Vigilanzstellen, um die Meldungen aufzuarbeiten.
Überkreuz-Lebendspenden im Gesetz verankern
Wer eine Nierentransplantation benötigt, findet unter Umständen eine Person, die bereit wäre, zu Lebzeiten eine Niere zu spenden. Wenn diese Niere medizinisch nicht zur Patientin oder zum Patienten passt, können die zwei Personen zusammen mit anderen inkompatiblen Paaren am Überkreuz-Lebendspende-Programm teilnehmen. Dort können die Nieren «über Kreuz» anderen Personen zugeteilt werden. Das Überkreuz-Lebendspende-Programm wurde bisher in einer Verordnung geregelt und soll nun im Transplantationsgesetz verankert werden.
Datenbanken: Mehr Rechtssicherheit und Transparenz
Im Bereich Transplantation werden verschiedene elektronische Systeme betrieben, wie das System zur Zuteilung von Organen, das Blut-Stammzellenregister oder die Lebendspende-Nachsorgeregister. Mit der Revision des Transplantationsgesetzes sollen diese Systeme, die besonders schützenswerte Personendaten enthalten, neu im Gesetz verankert werden. Damit wird die Rechtssicherheit und Transparenz erhöht.
Optimierter Vollzug
Darüber hinaus werden verschiedene Prozesse im Vollzug angepasst. So werden zum Beispiel die Verfahren für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vereinfacht.
Ergebnis der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat zudem die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Die Vernehmlassung dauerte vom 12. Mai 2021 bis zum 2. September 2021. Das Transplantationsgesetz ist seit 2007 in Kraft.
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch
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