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AT: Kraus-Winkler kündigt Förderaktion für innovative Kinderbetreuungsprojekte im Tourismus an

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Zum Abschluss der viertägigen Plenarwoche hat der Nationalrat drei Rechnungshofberichte zur Kenntnis genommen und auf Empfehlung des Tourismusausschusses eine Entschließung gefasst. Damit Beschäftigte in der Tourismusbranche Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen können, soll Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher die Konzipierung innovativer Pilotprojekte durch adäquate Maßnahmen gezielt unterstützen. Es brauche auch im ländlichen Raum bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote, sind sich die Abgeordneten einig. Damit wird nicht nur einem Antrag der Koalitionsparteien, sondern auch ähnlichen Anliegen der SPÖ und der NEOS Rechnung getragen. Eine Frist wurde dem Wirtschaftsminister entgegen der Forderung der SPÖ nicht gesetzt.

 

Laut Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler steht die erste Förderaktion aber ohnehin schon in den Startlöchern. Die internen Vorarbeiten dafür seien bereits abgeschlossen, informierte sie die Abgeordneten. Der Startschuss ist für kommenden Montag geplant. Unter dem Titel "Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus" suche das Ministerium Leuchtturmprojekte. Die für den "Leuchtturm-Call" bereitgestellte Fördersumme bezifferte die Staatsekretärin mit 2 Mio. €. Bis 1. März 2023 wird man ihr zufolge Projekte über die Österreichische Tourismusbank ÖHT einreichen können.

 

FPÖ fordert Wiedereinführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes

In den Erläuterungen zum Entschließungsantrag weisen ÖVP und Grüne auf spezifische Ausgangsbedingungen in der Tourismusbranche wie die Kleinstrukturiertheit und saisonale Schwankungen sowie auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse hin. Diese Ausgangsbedingungen würden Innovation erfordern, um den Mitarbeiter:innen attraktive Beschäftigungsangebote unterbreiten zu können, machen sie geltend. Dabei gelte es, sowohl den individuellen betrieblichen als auch den regionalen Voraussetzungen bestmöglich gerecht zu werden.

 

ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl hob in der Debatte die Notwendigkeit hervor, die Kinderbetreuungsangebote auszubauen. Österreich liege bei der Betreuungsrate der unter Dreijährigen mit 29% derzeit unter dem EU-Schnitt, skizzierte er. Eine wichtige Aufgabe bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten misst er den Gemeinden zu, er kann sich aber auch Gemeinschaftslösungen mehrerer Betriebe vorstellen.

 

Einen Ausbau der Betriebskindergärten erachtet auch Barbara Neßler (Grüne) für notwendig. Dabei brauche es maßgeschneiderte Angebote mit adäquaten Öffnungszeiten, betonte sie. Ähnlich sieht das Joachim Schnabel (ÖVP). Er verwies darauf, dass es mit einer Kinderbetreuung von Montag bis Freitag nicht getan sein werde.

 

Seitens der SPÖ kritisierte Melanie Erasim die ihrer Meinung nach schwammige Formulierung der Entschließung. Es würden bereits Konzepte von Unternehmen auf dem Tisch liegen, es brauche aber Geld für die Umsetzung, sagte sie. Wesentlich ist für die Abgeordnete außerdem, dass die Kinderbetreuungsangebote ganzjährig, ganztägig und gratis sind. Julia Seidl (NEOS) hielt kritisch fest, die ÖVP habe erst durch den aktuellen Arbeitskräftemangel zu realisieren begonnen, dass die Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten auch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme sei.

 

FPÖ-Abgeordneter Gerald Hauser nutzte die Debatte dazu, die Corona-Politik der Regierung zu kritisieren. Diese hat sich seiner Meinung nach negativ auf die Tourismusbranche ausgewirkt. Zudem ortet er enorme Ungerechtigkeiten bei der Entschädigung der betroffenen Betriebe. Um die Tourismusbranche nachhaltig zu entlasten, forderten Hauser und seine Parteikolleg:innen die Wiedereinführung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 5% für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis mindestens Ende 2023. Ein entsprechender Entschließungsantrag fand jedoch keine Mehrheit. Für eine rasche Einführung eines Gaspreisdeckels zur Entlastung der Betriebe sprach sich Alois Schroll (SPÖ) aus.

 

Rechnungshofberichte zu COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen, zur Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung und zur Bestellung von Aufsichtsräten

Schließlich nahm der Nationalrat mit Stimmeneinhelligkeit drei Berichte des Rechnungshofs zur Kenntnis. Bei den staatlichen Hilfen für Betriebe, die ihre Mitarbeiter:innen während der Corona-Pandemie 2020 und 2021 in Kurzarbeit schicken mussten, wären bessere Kontrollen nötig gewesen, stellt das Kontrollorgan des Nationalrats in einem Prüfbericht zur COVID-19-Kurzarbeit fest. Zudem weist er darauf hin, dass möglicher Beihilfenmissbrauch kaum aufzudecken gewesen sei. Zwar sei die Corona-Kurzarbeit zur Sicherung von Arbeitsplätzen gerechtfertigt gewesen, meinen die Prüfer:innen, allerdings bezweifeln sie, ob ausreichend Treffsicherheit der Hilfen gewährleistet war, und kritisieren, dass die Corona-Kurzarbeitshilfen von den Sozialpartnern ohne Mitwirkung von Expert:innen des Arbeitsministeriums sowie des AMS entwickelt wurden. Überdies sei es zu Beginn durch zu spät entdeckte Auszahlungsfehler zu einer ungewollten Überzahlung von 500 Mio. € gekommen.

 

Auch an Bestellungen von Aufsichtsräten in Beteiligungsunternehmen von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und dem ehemaligen Verkehrsministerium (nun Klimaschutzministerium) übt der Rechnungshof Kritik. So gab es ihm zufolge in allen genannten Ministerien erhebliche Mängel bei der Prüfung möglicher Rollen- und Interessenkonflikte sowie bei der Dokumentation von Auswahlentscheidungen. Auch die Feststellung der fachlichen sowie persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten war immer wieder unzureichend. Der Rechnungshof prüfte 166 Aufsichtsratsbestellungen in 20 Unternehmen des Bundes der Jahre 2016 bis September 2020, wobei im Fokus der Prüfung die Frage stand, ob bei der Auswahl von Personen gesetzliche Vorgaben sowie Compliance-Regelungen eingehalten wurden. Die ausgewählten Unternehmen befanden sich im Allein- oder im Mehrheitseigentum des Bundes.

 

Im Zentrum der Überprüfung der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung (ÜBA) stand die Umsetzung bei der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS), beim AMS Oberösterreich und beim AMS Wien. Die überbetriebliche Lehrlingsausbildung ist als Auffangmaßnahme für beim AMS vorgemerkte Lehrstellensuchende mit abgeschlossener Schulpflicht konzipiert, die trotz intensiver Vermittlungsversuche keine geeignete betriebliche Lehrstelle finden können oder die eine betriebliche Lehre abgebrochen haben. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sprach sich bei den Ausschussberatungen unter anderem für bundesweit vergleichbare Kenndaten zu den Kosten aus. Im Jahr 2018 betrugen die Auszahlungen des AMS für die ÜBA 173,55 Mio. €.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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